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Asylbewerberleistungsgesetz bleibt

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
1 Min

INNERES

Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der Grünen mit der Forderung nach einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht für Asylbewerber (17/11663) mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Die Grünen hatten zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, in dem die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt worden seien.

Die Bundesregierung sei bei der Umsetzung des Mitte 2012 ergangenen Urteils in Verzug, sagte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele in der Debatte. Er kritisierte zugleich die Bedingungen in der Abschiebehaft und forderte sowohl Rechtsberatung als auch eine ausreichende medizinische Versorgung.

Michael Frieser (CSU) betonte, dass die Bundesregierung derzeit an einer Anpassung der Leistungshöhe arbeite, wie es das Gericht gefordert habe. "Ihre Mahnungen werden nicht benötigt", sagte er in Richtung der Grünen. Mit Blick auf die Abschiebehaft verwies Frieser darauf, dass dies lediglich die "ultima ratio" sei. Hartfrid Wolff (FDP) warf der Opposition vor, gar keine Zuwanderungssteuerung zu wollen. "Sie sind offenbar für ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle", sagte er.

Aus Sicht von Daniela Kolbe (SPD) gibt das Urteil Anlass, "das Asylrecht umfassend zu reformieren". Seine Regelungen seien ohnehin angesichts des Paradigmenwechsels in der Migrationspolitik, der sich auch durch die von der Koalition initiierte Blue-Card zeige, anachronistisch. Ulla Jelpke (Linke) kritisierte, die Bundesregierung versuche, durch menschenunwürdige Bedingungen Menschen von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten.