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Selbstbestimmtes Leben

CONTERGAN-SKANDAL Bund erhöht Renten und Hilfen für die Opfer um 120 Millionen Euro jährlich

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
3 Min

Ich bin wirklich zuversichtlich, dass diese Neuregelungen den Menschen mit Conterganschäden helfen werden, im Alltag sebstständiger und eigenbestimmter zu werden und den Alltag besser zu bewältigen", freute sich die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), anlässlich der Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes am vergangenen Donnerstag. Rund 120 Millionen Euro jährlich wird der Bund zur Verfügung stellen, um den Opfern eines der größten Arzeimittelskandals in der Geschichte der Bundesrepublik zu helfen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12678) verabschiedete der Bundestag in einer durch den Familienausschuss veränderten Fassung (17/13279) mit den Stimmen aller Fraktionen. Aus den Reihen der Fraktion die Linke wurde trotz Zustimmung jedoch auch Kritik an der Gesetzesnovelle geübt. Diese berücksichtige die Ergebnisse der Studie des Gerontologischen Instituts der Universität Heidelberg im Auftrag des Bundestages nicht ausreichend, bemängelte der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Ilja Seifert.

Spätfolgen

Die Ergebnisse der Heidelberger Studie seien in der Tat "erschreckend", räumte Nicole Bracht-Bendt (FDP) ein. "Die Spätfolgen der Conterganopfer sind gravierender, als Mediziner vorausgesagt hatten. Überbelaste Gelenke, schwere Beeinträchtigungen der Wirbelsäule und vor allem chronische Schmerzzustände steigern den Hilfe- und Unterstützungsbedarf erheblich", sagte die Familienpolitikerin. 85 Prozent der Opfer litten unter chronischen Schmerzen, die Hälfte sei rund um die Uhr pflegebedürftig und viele hätten Depressionen.

Die 120 Millionen Euro, die der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt, verteilen sich auf zwei Töpfe. Rund 90 Millionen Euro fließen in die Erhöhung der monatlichen Contagan-Rente. Sie steigt rückwirkend ab dem

1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 auf maximal 6.912 Euro. Die Höhe der Rente ist abhängig vom jeweiligen Schädigungsgrad. Weitere 30 Millionen Euro sind zur Deckung spezifischer Bedarfe der geschädigten vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kieferchirugische Behandlungen. "Wenn die 30 Millionen Euro nicht ausreichen, dann wird der Bundestag darüber noch einmal nachdenken müssen", mahnte jedoch die SPD-Parlamentarierin Merlene Rupprecht.

Angehörige

Besser gestellt werden mit der Gesetzesnovelle auch die Angehörigen der Contergangeschädigten. So können unterhaltspflichtige Angehörige von den Trägern der Sozialhilfe finanziell nicht in die Pflicht genommen werden, wenn die Geschädigten Sozialhilfe erhalten. Die Angehörigen - Eltern, Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner - seien sohnehin "erheblich belastet", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz regelt zudem, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der deutschen Conterganstiftung angerechnet werden. Ausgenommen davon werden allerdings die jährlichen Sonderzahlungen, die seit 2009 geleistet werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die im Ausland lebenden Betroffenen besser gestellt sind. Von den derzeit 2.700 Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz leben derzeit rund zehn Produzent im Ausland.

Nachbesserungen

Der Familienausschuss hatte den Gesetzentwurf der Regierung in der vergangenen Woche durch einen Änderungsantrag noch einmal nachgebessert. So werden die Einkommen und die Vermögen der Opfer und ihrer Eltern, Kinder, Ehe- und und Lebenspartner bei der Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, die unmittelbar mit der Conterganschädigung zusammenhängen, nicht angerechnet. Eine weitere Änderung betrifft die Conterganstiftung selbst, deren Arbeit transparenter werden soll. So wird der Stiftungsrat zukünftig prinzipiell öffentlich tagen. Lediglich in Fällen, in denen das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner betroffen sind, sind nichtöffentliche Sitzungen erlaubt.

Ilja Seifert (Linke) begrüßte die Gesetzesnovelle zwar ausdrücklich als "Erfolg". Allerdings ginge sie nicht weit genug. Für rund 20 Prozent der Opfer reiche die Erhöhung der Rente nicht, um ihnen "ein selbstbestimmtes Leben oberhalb des Existenzminimums zu ermöglichen".

Kritik an Grünenthal

Seifert kritisierte zudem, dass die "Schadensversursacher", die Firma Grünenthal und die "milliardenschwere Familie Wirtz", in deren Besitz sich das Pharmaunternehmen befindet, nicht an den Kosten beteiligt werden. Dies bemängelte auch der behindertenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth. Grünenthal habe 1972 114 Millionen D-Mark und 2009 noch einmal 50 Millionen Euro gezahlt. Dies sei "geradezu lächerlich". Wegen der Rechtslage könne dies zwar nicht revidiert werden. "Aber die moralische Verantwortung der Firma Grünenthal ist unzweifelhaft", betonte Kurth. Der Grüne hielt Seifert allerdings entgegen: "Die meisten Gesetze haben es so an sich, dass nicht alle Wünsche und Probleme, die damit verbunden sind, auf einen Schlag gelöst werden, sonst müsste man sie nicht auch noch mal ändern."

Die nächste Änderung des Gesetzes könnte in zwei Jahren anstehen. Dann muss die Regierung dem Parlament einen Bericht über die Auswirkungen und die möglicherwese notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes vorlegen.