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Geistiges Leben auf Zelluloid

KULTUR Deutsche Kinoproduktionen müssen zukünftig im Bundesarchiv registriert werden

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
2 Min

Deutsche Kinofilme müssen zukünftig in einer Datenbank des Bundesarchivs registriert werden. Dies sieht die Novelle des Bundesarchivgesetzes vor, die der Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedete. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12012) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die Linksfraktion. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Ziel des Gesetzes ist es, einen dauerhaften Überblick über die jährliche deutsche Filmproduktion und somit eine Grundlage für die dauerhafte Sicherung des nationalen Filmerbes zu schaffen. "Auch Kinofilme dokumentieren das geistige Leben in Deutschland und spiegeln die kulturelle Entwicklung wider", heißt es in der Gesetzesbegründung. Von der Regelung betroffen sind alle Kinofilme, deren Produktionsfirma ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat. Dies bezieht auch internationale Koproduktionen ein. Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Filmproduktionen binnen zwölf Monaten nach ihrer Erstaufführung in einem Kino oder auf einem nationalen oder internationalen Filmfestival in einer Datenbank des Bundesarchivs registriert werden müssen.

Die Kosten für den Aufbau der Filmdatenbank im Bundesarchiv beziffert die Bundesregierung auf 120.000 Euro, die jährlichen Kosten auf 220.000 Euro. Für die Wirtschaft entstünden jährliche Kosten von 70.000 Euro.

Sozialdemokraten und Grünen begrüßten die Pflichtregistrierung zwar als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reiche dies nicht aus. Das Ziel müsse es sein, für Kinofilme ebenso wie bei Büchern eine verpflichtende Archivierung einzuführen. "Diese große kulturpolitische Herausforderung ist von der Bundesregierung lange unterschätzt und vernachlässigt worden", bemängelte die Kulturpolitikerin Angelika Krüger-Leißner (SPD). Bereits vor fünf Jahren habe der Bundestag einen entsprechenden überfraktionellen Antrag für eine solche Pflichtregistrierung verabschiedet, führte Claudia Roth, Fraktionsvorsitzende der Grünen, an. In dieser Zeit hätten die offenen Fragen nach verbindlichen technischen Standards für eine solche Pflichtarchivierung geklärt werden können. In diesem Sinne äußerte sich auch die Kulturpolitikerin Kathrin Senger-Schäfer (Linke).

Union und Liberale bekannten sich zwar ebenso zu dem Ziel, langfristig eine Archivierung für Kinofilme einzuführen. Dafür müssten jedoch erst weitere Gespräche mit der Filmbranche geführt werden, um die offenen technischen Fragen zu lösen. Derzeit existiere kein technischer Standard für eine Langzeitarchivierung. Zudem benötige eine solches Vorhaben "viel Geld, das wir leider nicht auf Anhieb haben", führte der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion Wolfgang Börnsen (CDU) an. Interfraktionell sei man sich einig, "dass wir eine umfassende Digitalisierungsstrategie brauchen, die belastbare Finanzierungs- und Kooperationsmodelle für einen Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes festschreibt", fügte der FDP-Kulturpolitiker Burkhardt Müller-Sönksen hinzu.

Bislang existiert in Deutschland lediglich eine verpflichtende Archivierung für öffentlich geförderte Filme.