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Bund darf Jugendorganisationen finanziell fördern

FAMILIE Bundestag passt Gesetze in der Kinder- und Jugendhilfe an gängige Rechtsprechung an

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
2 Min

Der Bund darf die Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien finanziell wieder fördern. Dies hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetzes (KJVVG) jetzt klargestellt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13023) nahm der Bundestag am vergangenen Donnerstag in einer durch den Familienausschuss noch einmal abgeänderten Fassung (17/13531) mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP an. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Auslöser für diese gesetzliche Klarstellung war das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom März 2012 zur Klage der Jugendorganisation "Solid". Die Jugendorganisation der Linkspartei hatte geklagt, weil sie im Gegensatz zu den Jugendorganisationen anderer Parteien keine Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan erhalten hatte. Das Gericht hatte daraufhin festgestellt, dass für die Förderung der Jugendorganisationen prinzipiell keine hinreichende Rechtsgrundlage besteht.

Mit der Verabschiedung des KJVVG werden eine Reihe weiterer Regelungen in der Kinder- und Jugendhilfe an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst. So erhalten beispielsweise behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien zukünftig Eingliederungshilfen, von denen sie früher ausgeschlossen gewesen waren. Zudem wird die finanzielle Belastung bei der Kostenbeitragserhebung für voll- und teilstationäre Leistungen gerechter verteilt. Eltern, die kein Kindergeld beziehen, und Kindergeldbezieher werden zukünftig gleichgestellt.

Ausgeweitet werden zudem die Unterstützungsleistungen nach dem achten Sozialgesetzbuch für Kinder und Jugendliche beim Umgang mit dem leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater. Anlass für diese Änderung waren zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2010. Das Gericht hatte einem leiblichen Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozial intakten Familie lebt, und der bislang keine persönliche Beziehung zu seinem Kind hatte aufbauen können, ein Umgangs- und Auskunftsrecht eingeräumt.

Gesamtstrategie gefordert

Abgelehnt wurden mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP hingegen zwei Anträge der SPD (17/12063) und der Grünen (17/11376) für eine "eigenständige Jugendpolitik". Die Sozialdemokraten hatten eine ressortübergreifende Gesamtstrategie in der Jugendpolitik und die Benennung eines eigenen Staatssekretärs im Familienministerium gefordert. Die Grünen forderten zudem verstärkte Anstrengungen von der Regierung für die Integration und Chancengleichheit von sozial benachteiligten und behinderten Jugendlichen sowie jugendlichen Migranten. Zudem sprachen sie sich für die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Streichung des Optionszwanges im Staatsangehörigkeitsrecht aus.