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VOR 60 JAHREN ... : Nehmen und geben

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

3. Juni 1953: Gesetz über Länderfinanzausgleich

Die Starken helfen den Schwachen. Das seit 1950 geltende Prinzip des Länderfinanzausgleichs ist simpel und stützt sich auf das Grundgesetz, wo "die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" als Ziel formuliert wird. Zu diesem Zweck soll per Gesetz "die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen" werden. Ein solches Gesetz verabschiedete der Bundestag am 3. Juni 1953.

Darin wurde festgelegt, dass die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen für die Rechnungsjahre 1953 und 1954 Ausgleichszahlungen an die übrigen Länder entrichten müssen. In dem Gesetzentwurf war damals mit veranschlagten 108,3 Millionen D-Mark Nordrhein-Westfalen als größtes Geber- und Schleswig-Holstein mit 97,2 Millionen D-Mark als größtes Nehmerland eingeplant. Dass das Gesetz nur zwei Jahre Gültigkeit besaß, lag daran, dass 1955 die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden sollte und dann "die Notwendigkeit eines Finanzausgleichs unter den Ländern und seine Methode neu geprüft werden müssen". Eine weitere Finanzreform folgte 1969.

Die Starken helfen den Schwachen - daran hat sich allerdings bis heute nichts geändert; am Kräfteverhältnis der Länder dagegen schon: Während Hessen immer Geber- und Niedersachsen immer Nehmerland war, wurde beispielsweise Bayern, das bis 1986 Nehmerland war, zum Geber. Und das ist es seit 1993 konstant bis heute geblieben.