Kurz notiert
Regierung soll Konzept für die Elbregion erstellen
Die Elbregion soll mit einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch weiterentwickelt werden. Dieser Forderung von CDU/CSU und FDP (17/14112) stimmte der Bundestag am Donnerstag zu. Deshalb soll die Bundesregierung nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel alles dafür tun, bis zum Sommer 2013 die Eckpunkte für das Gesamtkonzept Elbe im Konsens mit den Bundesländern und unter Beteiligung der Akteure und Interessengruppen herzustellen und auf dieser Basis bis Ende 2014 gemeinsam mit den Bundesländern ein Gesamtkonzept und Maßnahmenpaket für die Elbe erarbeiten. Diese Maßnahmen des Gesamtkonzepts sollen mit höchster Priorität umgesetzt werden, um die ökologischen und verkehrlichen Verhältnisse der Elbe schnellstmöglich zu verbessern und zu erhalten, heißt es in dem Antrag.
Linke-Antrag zum Berliner Großflughafen abgelehnt
Für einen umfassenden Lärmschutz am neuen Berliner Flughafen BER setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/14118) ein, den der Deutsche Bundestag am Donnerstag ablehnte. Darin forderten die Abgeordneten unter anderem, die Bundesregierung solle den laut Planfeststellung markierten Lärmpegel am Tag in geschlossenen Innenräumen anerkennen. Es solle zudem auf einen Beschluss hingewirkt werden, der die Geschäftsführung verpflichtet, kein Planänderungsverfahren einzuleiten, das diesem Ziel widerspricht. Weiter sollte sie die Finanzierung des Schallschutzprogrammes sicherstellen und darauf hinwirken, dass die Genehmigung des Nachtflugbetriebs nicht weiter aufrechterhalten wird.
Regierung soll Ausbau von Schienenwegen forcieren
Einen stärkeren Ausbau der grenzüberschreitenden Schienenverkehrsachsen fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17/14140), dem der Bundestag am Donnerstag zustimmte. Danach soll die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 mit geeigneten Bewertungskriterien den vereinbarten Ausbau von grenzüberschreitenden Schienenverkehrsachsen im Rahmen des transeuropäischen Kernnetzes priorisieren und die Umsetzung der in BVWP 2003 als internationale Projekte benannten Vorhaben zur Verbesserung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehren forcieren. Die Fertigstellung von bereits im Bau befindlichen Vorhaben sollte nach Möglichkeit beiderseits der Grenzen beschleunigt werden, heißt es in dem Antrag.
Keine umfassende Prüfung der Kosten durch Lärm
Die Bundesregierung muss keinen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreiten, mit dem zukünftig Gesundheitsschutz an bestehenden zu lauten Straßen- und Schienenstrecken gewährleistet werden sollte. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13915) lehnte der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/ 14151) ab. Zudem sollte die Regierung eine umfassende Prüfung zu den Kosten einer Lärmsanierung an Straßen und Schienen vornehmen und die Mittel für die Lärmsanierung an Schienen und Straßen des Bundes auf jeweils 200 Millionen Euro jährlich festlegen. Viele Menschen, die an lauten Straßen oder Schienenstrecken wohnen, würden um Schlaf und Gesundheit gebracht, heißt es zur Begründung. Mehr als elf Millionen Menschen seien davon betroffen. In Deutschland würden jährlich Lärmkosten in Höhe von 9,7 Milliarden Euro entstehen.
Grünen-Vorstoß zur Strecke Wendlingen-Ulm abgelehnt
Beim Bau der ICE-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm muss nicht mehr Transparenz hergestellt werden. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9741), in dem mehr Transparenz gefordert wurde, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab (17/10865). Deshalb sollte die Bundesregierung über die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG einen Beschluss herbeiführen, der das Management des Konzerns zur vollumfänglichen Transparenz bei den Projekten Neubaustrecke-Wendlingen-Ulm und Stuttgart 21 verpflichte und dem Haushalts- und der Verkehrsausschuss darlegen sollte, in welcher Weise die Projektfinanzierung für die Neubaustrecke-Wendlingen-Ulm nach 2018 gesichert werden soll. Weiter sollte eine erneute und unabhängige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben werden.
Keine längere Verjährung bei Steuerhinterziehung
Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664, 17/14159) ab, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist in allen Fällen auf zehn Jahre gefordert hatte. Für den Entwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt. In seiner Begründung hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Auch im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, hatte der Bundesrat gefordert.
Grüne: Steuerpflicht koppeln an die Staatsbürgerschaft
Die Steuerpflicht soll an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/14133) die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs, um damit Steuerflucht durch Wohnsitzverlegung zu unterbinden. Wie die Abgeordneten erläutern, ist es vermögenden Privatpersonen durchaus möglich, sich durch eine Verlagerung des Wohnsitzes in Niedrigsteuerländer wie die Schweiz oder Monaco der deutschen Steuerpflicht zu entziehen. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass der größte Teil der im Ausland lebenden Staatsbürger von der Regelung nicht berührt wird und der Bürokratieaufwand gering bleibt. Der Bundestag lehnte den Antrag am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab.
Vorstoß zur Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei erfolglos
Eine neue Bundesfinanzpolizei als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/12708, 17/13803) ab. Die Finanzpolizei sollte nach den Vorstellungen der Fraktion aus dem Zoll ausgegliedert werden und die Aufgabe erhalten, organisierte Geldwäsche, Außenwirtschaftskriminalität, Subventionsbetrug und organisierten Schmuggel zu bekämpfen.