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77.000 Gründe

INTERNET Eine Petition zur Netzneutralität bringt Regierung und Koalition ins Grübeln - aber nicht zu einer Kursänderung

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
4 Min

Im Grunde ist das Thema nicht neu. Um die Netzneutralität wird im Bundestag schon seit Jahren gestritten. Genauer gesagt darum, ob gesetzlich festgeschrieben werden soll, dass Internetprovider alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft gleich behandeln müssen. Vor zwei Jahren beschäftigte sich die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" mit der Frage, die sie seinerzeit mit einem deutlichen "Jein" beantwortete. 17 Mitglieder des Gremiums sprachen sich für eine gesetzliche Regelung aus. Ebenso viele dagegen. Hauptargument der Ablehner, die aus den Reihen von Union und FDP kamen: Eine akute Verletzung der Netzneutralität sei nicht festzustellen. Im Übrigen werde dies der Markt regeln.

Spätestens seit der Ankündigung der Deutschen Telekom, bei Breitband-Internet-Tarifen eine Begrenzung des integrierten Datenvolumens einführen zu wollen und dabei die eigenen Dienste teilweise auszunehmen, ist die Situation eine andere. Das wurde auch bei der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses in der vergangenen Woche deutlich. Diskutiert wurde über eine Petition, die sich für eine gesetzliche Fest- schreibung der Netzneutralität ausspricht und schon nach drei Tagen das für eine öffentliche Behandlung erforderliche Quorum von mehr als 50.000 Mitzeichnern erreicht hatte. Petent Johannes Scheller warnte "im Namen von mehr als 77.000 Unterzeichnern" vor einem "Zweiklassen-Netz". Werde die derzeitige Entwicklung nicht aufgehalten, "wird es das Internet, wie wir es kennen, nicht mehr geben".

Diskriminierung

Ein Szenario, das offenkundig auch die Politik aufschreckt. Sowohl die Opposition als auch die Koalition und die Bundesregierung machten deutlich, die Netzneutralität sichern zu wollen. Umstritten blieb, wie dies gewährleistet werden kann. SPD, Linke und Grüne plädierten für eine gesetzliche Festschreibung und stellten sich damit hinter die Petition. Von Seiten der Koalition war zwar nicht mehr die Rede davon, dass der Markt dies regeln werde. Gleichwohl sehen Union und FDP ebenso wie die Bundesregierung den Weg einer Verordnung als zielführend an.

Aus Sicht von Reinhard Brandl (CSU) ist das Vorhaben der Telekom "diese Form der Diskriminierung, die wir ablehnen". Brandl verwies jedoch darauf, dass der Grundsatz der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG) schon festgeschrieben sei. Im TKG sei geregelt, dass in einem Fall, "wie er derzeit einzutreten scheint", die Bundesregierung mit einer Verordnung "schnell und flexibel handeln kann". Auch Jimmy Schulz (FDP) bewertete "in diesem Fall den Weg der Verordnung besser", da es um technische Details gehe. Er wies zugleich darauf hin, dass schon jetzt vom Prinzip der Netzneutralität abgewichen werde, um bestimmte Dienste - wie etwa die Internet-Telefonie oder das Fernsehen über Internet - anzubieten, die bei einer völligen Gleichbehandlung nicht funktionieren würden. "Wenn man das Grundprinzip der Netzneutralität so festschreibt, wie in der Petition gefordert, könnte ich nicht mehr telefonieren, während meine Tochter einen Download macht", sagte Schulz.

Auch Johannes Scheller räumte ein, dass es schon jetzt unterschiedliche Diensteklassen gebe, machte jedoch deutlich, dass dafür technische Gründe ausschlaggebend seien. "Echtzeitdienste" schneller zuzustellen als etwa Updates für Betriebssysteme sei richtig, sagte er. "Die Netzneutralität wird dann verletzt, wenn wirtschaftliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung ausschlaggebend sind", betonte Scheller. Die von der Bundesregierung geplante Verordnung lehnte der 20-Jährige ab. Sie sei "zu schwammig und unpräzise". Es bestehe sogar die Gefahr, dass damit die Pläne der Telekom legalisiert würden.

Anträge abgelehnt

Dieser Kritik schloss sich die Opposition an. Es sei zu befürchten, "dass mit der Verordnung die Netzneutralität abgeschafft wird", sagte Konstantin von Notz (Grüne). Rückblickend auf die Diskussionen in der Internet-Enquete sagte von Notz, die These, der Markt werde die Netzneutralität sichern, sei inzwischen "obsolet". Ein derartig wesentlicher Sachverhalt könne nur über ein Gesetz geregelt werden, befand Sonja Steffen (SPD). "Haben Sie geprüft, ob das Gebot der Netzneutralität so wichtig ist, dass es in ein Gesetz muss?", fragte sie in Richtung Regierung. Es sei nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht feststellt, "die Netzneutralität ist zu bedeutend für eine Verordnung", gab sie zu bedenken. Verordnungen könnten durchaus auch wichtige Dinge regeln, widersprach ein Vertreter des Justizministeriums. Die wesentliche Grundsatzentscheidung dafür habe der Gesetzgeber ja durch das TKG gesetzt.

Ingrid Remmers (Die Linke) warb gleichwohl dafür, den vorliegenden Anträgen ihrer Fraktion (17/13466) sowie der SPD-Fraktion (17/13892) mit der Forderung nach einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität zuzustimmen. Erfolglos allerdings, wie sich bei der Abstimmung im Plenum am vergangenen Donnerstag zeigte.

Fehlende Antworten

Dabei zeigte sich der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Bernhard Heitzer, vor dem Petitionsausschuss "prinzipiell offen für einen Diskurs über die Frage Verordnung oder Gesetz". Unter Berücksichtigung eines von der Bundesnetzagentur vorgelegten Bericht sei man jedoch zu der Auffassung gelangt, "dass es richtig ist, schnellstens eine Verordnung entsprechend dem TKG vorzulegen". Der Zeitplan für deren Umsetzung sei sehr eng, räumte Heitzer ein. "Theoretisch" sei ein Abschluss aber noch möglich, was für ein Gesetzgebungsverfahren nicht gelten würde.

Keine klare Antwort konnten die Vertreter des Wirtschaftsministeriums trotz intensiven Nachhakens der Abgeordneten auf die Frage geben, ob der Verordnungsentwurf das Vorgehen der Telekom unterbinden könne. "Wir wollten keine ,Lex Telekom' schaffen", sagte eine Ministeriumsvertreterin. In der Verordnung würden eher allgemeine Sachverhalte beschrieben, fügte sie hinzu. Wie die konkrete Ausgestaltung von Geschäftsmodellen zu bewerten ist, sei "Aufgabe der ausführenden Behörde". Notfalls müsse diese Ausgestaltung von den Gerichten überprüft werden.