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Der globalisierte Steuerbürger

FiNanzen Daten werden bald automatisch ausgetauscht. Abkommen mit den USA

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
4 Min

Für den einen ist es Fluch, für den anderen Segen: In den weltweiten Kommunikationsnetzen liegen sinnvoller Gebrauch und Missbrauch faktisch nebeneinander. Während die Empörung über Datenabzweigungen von Geheimdiensten groß ist, verändert sich in der internationalen Finanzwirtschaft das Leben völlig: Wo immer ein Euro durch Dividenden, Zinsen oder Spekulationsgewinne verdient wird, soll in Zukunft eine automatische Meldung an die heimischen Steuerbehörden erfolgen. Das ist jedenfalls die Vorstellung der G 20, der größten Industrie- und Schwellenländer, und auch die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) arbeitet bereits daran, den automatischen Datenaustausch in Steuersachen zum allgemeinverbindlichen Standard zu machen.

Einnahmeverbesserung

Mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und der Erfassung von Einnahmen selbst aus den entlegensten Winkeln der Erde wollen die Regierungen ihre chronisch leeren Kassen füllen. Da die Welt durch den Datenaustauch immer enger zusammenrückt, wird auch damit gerechnet, dass Staaten, die bis zuletzt das Bankgeheimnis noch etwas hoch hielten wie Österreich oder die Schweiz, diesen Widerstand bald aufgeben werden.

Als großer Schritt nach vorne zur weltweiten Erfassung von Kapitaleinkünften wird das vom Bundestag am Donnerstag beschlossene deutsch-amerikanische Steuerabkommen angesehen, das genau diesen automatischen Informationsaustausch enthält. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Bundestag dem von der Koalition eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen" (17/13704, 17/14185) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist der automatische Informationsaustausch zwischen den Staaten das kommende, sich entwickelnde internationale Instrument. Auch die Bundestagsfraktionen hatten bei einer Aussprache im Finanzausschusse des Bundestages dieses Instrument übereinstimmend begrüßt, auch wenn die Beurteilungen im Detail auseinandergingen und die SPD wegen ihrer Bedenken nur "schweren Herzens" zustimmte. Wie die SPD-Fraktion hatte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zweifel, ob angesichts der US-Gesetzgebung vollständige Transparenz hergestellt werde, begrüßte aber den Gesetzentwurf, weil jetzt eine weitere Stufe zum Informationsaustausch über Europa hinaus genommen werde. Die Linksfraktion kritisierte dagegen, die amerikanische Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die als Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) bekannt geworden sind, seien unzureichend umgesetzt worden. Die Bundesregierung halte daran fest, die Reste des Bankgeheimnisses zu bewahren. Die FDP-Fraktion nannte den internationalen Informationsaustausch die einzige Möglichkeit, in diesem als Problem erkannten Bereich voranzukommen.

Wie es in der Denkschrift zu dem Abkommen heißt, war der Austausch von Steuerdaten bereits mit dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1989 mit Änderungsprotokoll vom 1. Juni 2006 vereinbart worden. "Mit dem vorliegenden Abkommen möchten beide Staaten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausbauen", heißt es in der Denkschrift, in der außerdem ausgeführt wird: "Beide Staaten sehen in einem automatischen Informationsaustausch, der die Nutzung ausländischer Bankkonten und bestimmte Kapitalanlagen einbezieht, ein geeignetes Mittel, Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich zu bekämpfen."

In dem Abkommen geht es auch um die FATCA-Vorschriften. Damit werden ausländische Finanzinstitute in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung dadurch einbezogen, indem sie bestimmten Meldepflichten gegenüber der US-Steuerbehörde unterliegen. Dabei geht es um Konten, deren Inhaber in den USA steuerpflichtig sind. Wenn ausländische Finanzinstitute die FATCA-Meldepflichten nicht erfüllen, wird auf Erträge aus amerikanischen Quellen eine besondere Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben, "und diese Steuer wäre nur über aufwändige Verfahren wieder erstattungsfähig", heißt es in der Denkschrift.

Allerdings ist die Arbeit mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs noch lange nicht erledigt. So weist die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12819) auf "schädlichen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union" hin, gegen den etwas unternommen werden müsse. Ein Problem sei, dass es keine Vereinbarungen über Mindestsätze bei der Körperschaftsteuer gibt. Dadurch würden den Staaten Steuern in Milliardenhöhe entgehen. Konzerne würden in vielen Fällen trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten ausweisen. Die Steuervermeidung der Konzerne beruhe regelmäßig auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. "Die benutzten Praktiken werden als Steuerplanung bezeichnet und sind zwar formal legal, stehen aber zur Intention der Steuergesetze oftmals im Widerspruch", schreibt die SPD-Fraktion. Gewinne würden durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise, Zinszahlungen oder Lizenzgebühren aus dem Quellenstaat in Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen abgesaugt. Bei der Steuerplanung würden außerdem Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen ausgenutzt, um die Steuerschuld zu senken. Die Einnahmeausfälle würden den Staaten dringend erforderliche Mittel für öffentliche Investitionen entziehen.

Der Antrag wurde aber vom Bundestag am Donnerstag ebenso abgelehnt wie ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion (17/13716), die "globale Steuergestaltung verhindern und Regulierungsschlupflöcher stopfen" wollte.