Piwik Webtracking Image

38 Parteien können antreten

BUNDESTAGSWAHL Wahlausschuss lehnt 33 Vereinigungen ab

15.07.2013
2023-09-22T15:20:46.7200Z
2 Min

Bei der Bundestagswahl am 22. September dieses Jahres können 38 Parteien kandidieren. Das ist das Ergebnis einer zweitägigen Sitzung des Bundeswahlausschusses Anfang Juli in Berlin. Das elfköpfige Gremium unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte über die Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl zu entscheiden. Er stellte zunächst fest, welche Parteien im Bundestag oder in einem der 16 Länderparlamente seit der Bundestagswahl 2009 aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese sogenannten etablierten Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen. Neben CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grünen zählen dazu die Piratenpartei, die NPD und die Freie Wähler Bundesvereinigung, deren Landesverband in Bayern dem dortigen Landtag angehört.

Als sogenannte nicht etablierte Parteien wurden vom Bundeswahlausschuss 29 sonstige Vereinigungen anerkannt, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl gemeldet haben. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können. Nicht als Parteien anerkannt wurden 33 Vereinigungen. Elf von ihnen haben dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Eine Entscheidung über diese Beschwerden müssen die Karlsruher Richter bis zum 25. Juli getroffen haben.

In vielen Fällen scheiterte die Anerkennung durch den Bundeswahlausschuss daran, dass die Vereinigungen formale Voraussetzungen an die Beteiligungsanzeige nicht eingehalten hatten, also etwa die Abgabefrist nicht eingehalten wurde. In Fällen, in denen der Bundeswahlausschuss einer Vereinigung die Parteieigenschaft nicht zuerkannt hat, kann diese als sogenannte "Wählergruppe" mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Landeslisten können diese Wählergruppen aber nicht aufstellen.