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Unter besonderem Schutz

FAMILIEN Alle Parteien argumentieren mit der Wahlfreiheit

16.09.2013
2023-08-30T12:24:05.7200Z
4 Min

Wahlfreiheit - so lautete das Schlagwort, das die Auseinandersetzung in den vergangenen vier Jahren in der Familienpolitik beherrschte. Im Kern geht es um die Fragen, ob und wie es der Staat den Familien ermöglicht, das für sie jeweils beste Modell zu leben, wie Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen sind, wo und wie Kinder betreut werden können. Und so wetteifern alle Parteien um die Gunst von Ehen und Familien, die laut Artikel 6 des Grundgesetzes "unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stehen, eben jene Wahlfreiheit zu gewährleisten.

Transferleistungen

In der konkreten Umsetzung dieses Anspruchs sind unter anderem jene finanziellen Transferleistungen und Steuererleichterungen zum Zankapfel geworden, von den Ehen und Familien finanziell profitieren. CDU und CSU wollen beispielsweise ebenso wie die FDP am Ehegattensplitting festhalten. Zudem sprechen sich alle drei Parteien dafür aus, die steuerliche Berücksichtigung von Kindern schrittweise auf den für Erwachsene geltenden Freibetrag anzuheben. Die Union will darüber hinaus das Kindergeld erhöhen.

Die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hingegen wollen das Ehegattensplitting abschaffen beziehungsweise umbauen. So fordert die SPD, für zukünftige Ehen anstelle des Splittings einen Partnerschaftstarif einzuführen, mit dem beide Partner individuell besteuert werden, wobei aber die gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. Zudem wollen die Sozialdemokraten ein einkommensabhängiges Kindergeld einführen, in das der Kinderzuschlag integriert wird.

Auch die Linkspartei fordert, das Ehegattensplitting zu Gunsten einer Individualbesteuerung aufzuheben. Sie plädiert zudem für die Einführung einer Grundsicherung für Kinder, die sich am verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder orientiert. Das Kindergeld müsse für die ersten zwei Kinder auf 200 Euro erhöht werden, für alle weiteren Kinder gestaffelt. Und es dürfe nicht auf Transferleistungen wie Hartz-IV angerechnet werden.

Einen ganz ähnlichen Weg wollen auch die Grünen einschlagen. Auch sie treten für die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Kindergrundsicherung ein. Diese Grundsicherung soll Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträge ersetzen.

Kinderbetreuung

Einen der größten Streitpunkte zwischen den Parteien stellt das zum Ende der Legislaturperiode eingeführte Betreuungsgeld dar. SPD, Linke und Grüne wollen dies in jedem Fall wieder abschaffen. Selbst die FDP, die der Einführung gemäß des Koalitionsvertrages mit der Union zugestimmt hatte, will es nach der Wahl hinsichtlich seiner Wirkung überprüfen. Lediglich die Union will daran festhalten.

Die Oppositionsparteien wollen die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel hingegen in den weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau von Kindertageseinrichtungen investieren. Aber auch die Union und die FDP kündigen den weiteren Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten an.

Prinzipiell positiv wird übereinstimmend auch das Elterngeld beurteilt, das die Parteien im unterschiedlichen Maße ausbauen wollen. CDU und CSU wollen ein Teilzeitelterngeld mit einer Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten sowie ein Großelterngeld für berufstätige Großeltern einführen, die ihre Enkelkinder betreuen wollen. Auch die FDP plädiert für mehr Teilzeitmöglichkeiten beim Elterngeld und will die Situation für Selbstständige verbessern.

Auf mehr Flexibilität setzt auch die Opposition. Die SPD fordert, dass Eltern bis zu 14 Monate gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen können sollen. Die Linke möchte, dass der Anspruch auf Elterngeld auf zwölf Monate pro Elternteil ausgebaut wird und bis zum siebten Lebensjahr des Kindes in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten gilt. Auch die Grünen fordern eine faire Ausgestaltung der Teilelternzeit, damit sich Eltern die Aufteilung von Berufstätigkeit und Familienarbeit flexibler gestalten können.

Adoptionsrecht

Eine ganz große Koalition zeichnet sich bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. So plädieren SPD, FDP, Linke und Grüne übereinstimmend dafür, homosexuelle Paare auch im Adoptionsrecht den Ehen gleichzustellen. Die Unionsparteien lehnen dies hingegen weiterhin ab.

Gleichstellung

Deutliche Unterschiede offenbaren sich zwischen den Parteien auch in der Gleichstellungspolitik - auch wenn alle Parteien betonen, Frauen im Berufsleben stärker fördern zu wollen. Allein steht beispielsweise die FDP mit ihrem strikten Nein zur gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen. SPD, Linke und Grüne erneuern in ihren Wahlprogrammen ihre diesbezüglichen Forderungen. Auch CDU und CSU schließen eine solche Quote nicht mehr aus, wollen diese aber erst ab dem Jahr 2020 vorschreiben. Bis dahin halten sie an der sogenannten "Flexi-Quote" fest. Diese sieht vor, dass die Unternehmen selbst eine Frauenquote festlegen, die öffentlich gemacht und erreicht werden muss. Die Oppositionsparteien hingegen wollen die gesetzliche Quote bereits jetzt einführen. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Während SPD, Linke und Grüne auf gesetzliche Auflagen bauen, sehen Union und FDP an dieser Stelle die Tarifparteien in der Pflicht.