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VOR 60 JAHREN ... : Auflockerung in Frageform

02.12.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
1 Min

10. Dezember 1953: Zwischenfrage eingeführt

Beinahe beiläufig wurde am 10. Dezember 1953 ein neues Instrument in der parlamentarischen Debatte im Bundestag eingeführt. An diesem Tag wies Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU) auf die neu angebrachten 15 Mikrophone im Plenarsaal hin und erklärte, diese wolle man künftig auch für Zwischenfragen nutzen, um "eine gewisse Auflockerung der Debatte zu erzielen". Erst am 26. Januar 1955 regelte der Ältestenrat die "Handhabung der Zwischenfrage in Plenarsitzungen".

Die erste Zwischenfrage der Geschichte richtete der FDP-Abgeordnete Max Becker am 5. Februar 1954 während der Haushaltsdebatte an Alois Niederalt (CSU). Nutzten die Abgeordneten aber anfangs die Zwischenfrage noch zögerlich, tauchte sie mit den Jahren immer häufiger auf. So wurden 1954 gerade einmal 55 Zwischenfragen gestellt, 1974 waren es bereits 196. Forschungen des Germanisten Armin Burkhardt ergaben, dass die Intention hinter den Zwischenfragen im Laufe der Zeit in eine eindeutige Richtung geht: Während sie "in den 50er Jahren noch als echte Informationsfrage" verwendet worden seien, sei "ein Großteil der Zwischenfragen inzwischen zum bloßen Mittel der Provokation, Bloßstellung, Ridikülisierung und Selbstdarstellung geworden". Zwar muss kein Redner eine Zwischenfrage zulassen. Sie abzulehnen, wirkt aber meist wenig souverän - und der Redefluss ist ohnehin schon gestört, wenn der Bundestagspräsident mit der Frage unterbricht: "Gestatten Sie eine Zwischenfrage?"