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Der Weg ist frei für eine große Novelle

FILMWIRTSCHAFT Bundesverfassungsgericht bestätigt Förderungsgesetz und beendet damit eine jahrelange Hängepartie

03.02.2014
2023-11-08T12:31:29.3600Z
3 Min

Die deutsche Filmszene atmet auf - das Filmförderungsgesetz (FFG) ist verfassungskonform. So urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle in der vergangenen Woche. Die Kinokette UCI hatte 2004 gegen das FFG geklagt, das 1967 vom Bundestag verabschiedet worden war und nach dem Prinzip der Selbsthilfe der Filmbranche funktioniert. Alle Nutzer von Kinofilmen zahlen einen geringen Prozentsatz ihres Umsatzes in einen Topf der Filmförderungsanstalt (FFA) ein, die damit die Produktion und den Vertrieb von Filmen unterstützt. Rund 70 Millionen Euro jährlich können so ausgegeben werden.

Wirtschaftsförderung

Karlsruhe musste nun entscheiden, ob die Bundesregierung überhaupt zur Förderung des Entstehens von Kulturgütern berechtigt sei. Dies bejahten die Richter für das FFG. Sie sahen keinen eklatanten Eingriff in die Kulturhoheit der Länder. Die Förderung sei ausreichend wirtschaftlich geprägt. Damit liege die Kompetenz beim Bund.

"Das richtungsweisende Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft, für die FFA und nicht zuletzt für das Selbstverständnis der Branche", freute sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). "Es stärkt den im FFG wurzelnden Solidargedanken, dass jeder, der vom deutschen Film profitiert, einen angemessenen Beitrag dazu leisten soll." Auch die Kulturpolitiker aus allen Fraktionen im Bundestag begrüßten das Urteil einhellig.

Der Optimismus überwiegt selbst beim Hauptverband deutscher Filmtheater, dem die Kläger angehören. "Die Richter haben der Bundesregierung breiten Spielraum bei der Gestaltung des FFG gegeben und sind der Argumentation gefolgt, dass es nur schwer abzuschätzen ist, welcher Film zu einem wirtschaftlichen Erfolg wird", sagte Geschäftsführer Andreas Kramer. Der Verband hofft trotzdem, dass die potenzielle Kinotauglichkeit bei der Förderung stärker in den Fokus rückt. Zu viele deutsche Filme erreichten nicht mal 10.000 Zuschauer.

Dieser Wunsch wird in die Diskussion um die Zukunft des FFG einfließen. "Nun können wir die in dieser Wahlperiode anstehende große Novelle des FFG angehen", kündigt der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion Marco Wanderwitz (CDU) an. "Die künstlerische Qualität mancher geförderter deutscher Filme sieht sich ernsthafter Kritik ausgesetzt. Bei der Effektivität des Filmfördersystems werden wir auch zukünftig genau hinschauen."

Streitpunkte

Erste Eckpunkte für eine Novellierung zeichnen sich bereits ab. Telekommunikationsunternehmen und ausländische Video-on-Demand-Anbieter sollen künftig an die FFA zahlen, um den Förderetat zu sichern. Nach Erfahrungen in anderen Ländern bricht der Verkauf von DVDs massiv ein, wenn 70 Prozent der Bevölkerung einen schnellen Internet-Anschluss besitzen und deshalb VoD-Angebote verstärkt nutzen. Um die VoD-Rechte wird bereits gestritten. Der Bayerische Rundfunk legt Produzenten seit einigen Monaten Verträge vor, mit der sich die ARD diese Rechte sichern will. Bislang liegen sie bei den Verleihern, die einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung von Filmen leisten. Ihr Verband fürchtet nun die Einschränkung von Refinanzierungsmöglichkeiten.

Gestritten wird auch über die Höhe der künftigen Zahlungen. Der Beitrag des Fernsehens soll sich nach dem Willen von Produzenten, Verleihern und Kinos auf 15 Millionen Euro erhöhen. Kaum eine Chance dürfte dagegen der Vorschlag haben, Filmtheater ab einem Nettoumsatz von 40.000 Euro im Jahr zu Zahlungen an die FFA zu verpflichten. Sie sind momentan bis zu einer Grenze von 75.000 Euro befreit. Die Kinos wären überfordert, da sie bereits die Kosten der Digitalisierung der Technik und höhere Strompreise schultern müssen.

Weiter gehen die Überlegungen von Martin Moszkowicz, Chef der Constantin Film. Er will die Förderprofile der FFA sowie der nationalen und regionalen Filmförderungen schärfen, die mit rund 250 Millionen Euro die Filmbranche unterstützen. Nichtdeutschsprachige Produktionen wie George Clooneys "Monuments Men" will er von der Förderung durch die FFA und die regionalen Förderer ausnehmen. Deren Unterstützungssummen seien zu gering, um hochbudgetierte Projekte nach Deutschland zu locken. Dafür sollen sie stärker vom Deutschen Filmförderfonds profitieren. Bei den Verantwortlichen in den Bundesländern wird dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe treffen.