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Aus Plenum und Ausschüssen : EEG-Ausnahmen ab 2015 gefährdet

03.02.2014
2023-11-08T12:31:29.3600Z
1 Min

Wirtschaft

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in der vergangenen Woche einen Antrag der Grünen (18/291) abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab, Grüne und Linke waren dafür. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, schnell einerseits die europarechtswidrigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zu ändern und "gleichzeitig das von allen Fraktionen im Bundestag getragene effiziente und erfolgreiche System der Einspeisevergütungen im EEG zu erhalten". Hintergrund des Antrages ist ein von der EU-Kommission eröffnetes Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen im EEG, die in der letzten Legislaturperiode noch ausgeweitet worden waren.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen als wichtig und richtig. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die SPD-Fraktion äußerte sich besorgt. Die Eröffnung des EU-Verfahrens führe dazu, dass 2015 keine Bescheide für Ausnahmen von der EEG-Umlage verschickt werden dürften. Das bedeute, dass alle Unternehmen die volle Umlage zu zahlen hätten, wenn nicht rechtzeitig eine europarechtskonforme Lösung komme. Die Linke warnte davor, dass durch das EU-Verfahren das gesamte EEG in Frage gestellt werden könne. Es sei ein Fehler gewesen, die Ausnahmeregelungen auszuweiten.