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Weg frei für den Euro-Hilfsfonds

URTEIL ZUM ESM Bundesverfassungsgericht sieht Budgetrecht des Bundestages gewahrt

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

Deutschland kann sich am dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM weiter in vollem Umfang beteiligen. Der Bundestag bleibt "der Ort, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten". Dieses Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche. Die Klagen der Linksfraktion, des CSU-Vizevorsitzenden Peter Gauweiler sowie des Vereins "Mehr Demokratie" mit mehr als 37.000 Bürgern haben die Richter damit endgültig abgewiesen. Sie hatten unter anderem befürchtet, dass der Bundestag durch den ESM die Kontrolle über den Haushalt verlieren könnte. Doch schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am ESM unter Auflagen freigemacht. Nun folgte das endgültige Urteil: Trotz der Verpflichtungen Deutschlands, den Hilfsfonds notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu bedienen, "bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend gewahrt", begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nahm sie mit Erleichterung auf: Er sieht dadurch den Kurs der Bundesregierung bei der Euro-Rettung bestätigt. Nach Ansicht von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe das Urteil "den politischen Einschätzungsspielraum" des Bundestages gerade auch bei Maßnahmen der Euro-Rettung" gestärkt. Selbst einige der Kläger waren nicht unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Für Linken-Fraktionschef Gregor Gysi bedeutet es mit Blick auf die Europapolitik: "Die Haushaltshoheit des Bundestags muss bestehen bleiben. Das setzt Grenzen für die Zukunft, und das ist nicht unwichtig." Peter Gauweiler sagte, die Gefahr von unverantwortlichen Belastungen des Bundeshaushalts sei wesentlich verkleinert worden.

Hilfe für klamme Länder

Der Europäische Stabilitätsmechanismus, kurz ESM, soll die Stabilität des Euro-Raumes gewährleisten. Er kann gegen strenge Auflagen seit Oktober 2012 Finanzhilfen an klamme Euro-Länder gewähren. Bislang hat Deutschland rund 22 Milliarden Euro eingezahlt und sich zur Bereitstellung von weiteren rund 168 Milliarden Euro verpflichtet (siehe Grafik). Bei sämtlichen Hilfsmaßnahmen des ESM muss der Bundestag beteiligt werden.

Ungeklärt ist noch, ob die Europäische Zentralbank mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diesen Teil des Verfahrens hatten die Richter abgetrennt und im Januar dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Die Entscheidung steht noch aus.