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Hecken lobt Arzneimittelreform

24.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

GESUNDHEIT I

Das Anfang 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat sich aus Expertensicht bewährt. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, zog vergangene Woche im Gesundheitsausschuss ein positives Fazit. Alle Befürchtungen, das Gesetz könnte die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln beeinträchtigen, hätten sich nicht bewahrheitet. Es sei auch nicht zu Versorgungsengpässen gekommen.

Mit dem AMNOG sollten die stetig steigenden Arzneimittelpreise eingedämmt werden. Neu war, dass der Zusatznutzen eines Medikaments für die Patienten den Abgabepreis bestimmte. Bis dahin verlangten Hersteller für neue Präparate hohe Preise, auch dann, wenn ein Zusatznutzen gar nicht belegt war. Wie Hecken sagte, hat die Novelle entscheidend dazu beigetragen, "die Spreu vom Weizen zu trennen", denn nicht alle neuen Medikamente wiesen einen zusätzlichen Nutzen auf.

Der G-BA legt den Leistungskatalog für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fest und bestimmt somit, welche Leistungen in der medizinischen Versorgung von den Kassen erstattet werden. Hecken sagte, es seien 66 neue Wirkstoffe bewertet worden. In 13 Fällen habe sich ein "beträchtlicher Zusatznutzen" herausgestellt, in sechs Fällen ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen und knapp 20 Mal ein geringer Zusatznutzen. Die anderen Mittel seien ohne zusätzlichen Nutzen. Dies zeige, dass das AMNOG seine Aufgabe, echte Innovationen und Scheininnovationen zu trennen, "in vortrefflicher Weise" erfülle.

Hecken plädierte gleichwohl für einige Nachbesserungen. So seien unter den geprüften Präparaten mit beträchtlichem Zusatznutzen viele aus dem Bereich der Onkologie (Krebsmedizin). Der Zusatznutzen beziehe sich jedoch ausschließlich auf die Verlängerung der Lebenserwartung, ohne dass die Lebensqualität berücksichtigt werde. Perspektivisch werde der G-BA auch Daten über die Lebensqualität und Nebenwirkungen einfordern. Ein anderes Problem betreffe Wirkstoffe, die nicht mehr patentgeschützt seien und von den Herstellerfirmen mit neuem Handelsnamen, neuem Anwendungsgebiet und neuem Patentschutz auf den Markt gebracht werden. Auf diese Weise versuchten Pharmafirmen, ihren Produkten "einen zweiten rentierlichen Lebenszyklus zu verschaffen", wobei mögliche Nebenwirkungen im neuen Einsatzgebiet nicht untersucht würden. Hier müsse eine Neubewertung zulässig sein.