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Kurz notiert

28.04.2014
2023-08-30T12:26:13.7200Z
2 Min

Fachausschüsse

Grundsätzlich sind alle Fachausschüsse des Bundestages für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig, sobald Themen in ihre sachliche Zuständigkeit fallen. Je nach Thema hat immer ein Ausschuss die Federführung inne, andere Ausschüsse können mitberaten. Meist enden die Beratungen mit einer bloßen Kenntnisnahme, manchmal aber auch mit einer Beschlussempfehlung an das Parlament.

Europaausschuss

Wenn es um Grundsatzfragen der europäischen Integration geht, etwa um institutionelle Reformen oder die Erweiterung der EU, ist der "Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union" zuständig. Als Querschnittsausschuss ist er der zentrale Ort für europapolitische Entscheidungen im Bundestag. So berichtet die Bundesregierung ihm regelmäßig über ihre Vorhaben. Außerdem veranstaltet er Anhörungen zu wichtigen Themen. Der Europaausschuss wird in Artikel 45 des Grundgesetzes ausdrücklich genannt und muss in jeder Legislaturperiode eingerichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er sogenannte plenarersetzende Beschlüsse fassen. Sie werden der Bundesregierung unmittelbar, also ohne dass das Plenum befasst wird, zur Berücksichtigung zugeleitet. Der Europaausschuss hat in der 18. Wahlperiode 34 ständige Mitglieder. Außerdem gehören ihm 14 mitwirkungs-, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder des Europäischen Parlaments an. Vorsitzender ist seit 2007 der 49-jährige CDU-Abgeordnete Gunther Krichbaum (siehe Interview unten). Sein Stellvertreter ist Heinz-Joachim Barchmann (SPD).

Verbindungsbüro in Brüssel

Seit Anfang 2007 hat der Bundestag eine Außenstelle in Brüssel. Das Verbindungsbüro unter Leitung von Vesna Popovic hat die Aufgabe, die Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen in Berlin im Vorfeld über wichtige EU-Vorhaben, aktuelle politische Entwicklungen und den Stand der Beratungen zu informieren. Dafür sind enge Kontakte zu den EU-Institutionen wichtig. Dem Büro gehören Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung und der Bundestagsfraktionen an.

Unterabteilung Europa

Sie ist seit Anfang 2013 oberster Dienstleister in EU-Angelegenheiten für alle Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse im Bundestag. Hauptaufgabe ist das Sichten und Filtern der rund 25.000 pro Jahr eingehenden EU-Dokumente. Von ihnen sind allerdings nur 1.200 Initialdokumente, also (geplante) Verordnungen und Richtlinien der EU-Kommission, Weiß- und Grünbücher. Alle anderen sind Folgedokumente. Die Mitarbeiter prüfen vor allem, welche der Initialdokumente beratungsrelevant sind. Das sind weniger als 50 Prozent. In einem zweiten Schritt empfehlen sie, an welchen Ausschuss die Vorlage überwiesen werden sollte. Diese Priorisierungsvorschläge fassen auch kurz Inhalt und Ziel des Dokuments zusammen. Ein Referat kümmert sich um die Dokumentation. Dafür wurde zusammen mit IT-Spezialisten des Bundestages die Datenbank EuDoX geschaffen. Die Abgeordneten können sich so schnell und umfassend über konkrete Vorhaben informieren.