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Zuschlag für Hebammen

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
1 Min

GEBURTSHILFE

Die Details der geplanten Soforthilfe für Hebammen sind weiter strittig. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss vergangene Woche würdigten Vertreter der Hebammenverbände zwar den vorgesehenen sogenannten Sicherstellungszuschlag für Geburtshelferinnen, wehrten sich aber gegen die im Gesetzentwurf (18/1307) vorgesehene Verknüpfung mit bestimmten Qualitätsnachweisen. Es gebe in der Branche kein Qualitätsproblem, auch nicht im außerklinischen Bereich. Die extrem hohen Haftpflichtprämien hingen vielmehr mit den steigenden Regulierungskosten in einem Schadenfall zusammen. Auch nähmen Hebammen regelmäßig an Fortbildungen teil. Da Notfälle auch bei der Arbeit freiberuflicher Hebammen extrem selten vorkämen, könne die geforderte Qualitätssicherung nicht über Geburtsmindestmengen bestimmt werden. Hier helfe nur eine regelmäßige Fortbildung im Notfallmanagement. Der Sonderzuschlag löse im Übrigen die Versicherungsproblematik nicht.

Der GKV-Spitzenverband, der die Zuschlagsregelung mit den Hebammen aushandeln soll, besteht auf verbindlichen Qualitätsanforderungen im Gesetz. Dazu zählten eine Mindestanzahl von betreuten Geburten und die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik im Notfall. Der Zuschlag stelle jedoch für sich genommen eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen in der Geburtshilfe auch nicht sicher.