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Noch Lücken im Anlegerschutz

26.05.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

Finanzen

Für besseren Anlegerschutz haben sich mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses ausgesprochen. Sowohl Anbieter geschlossener Fonds als auch eine auf Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei warnten vor Gesetzeslücken, die vor allem für Kleinanleger teure Konsequenzen haben können.

In der Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), der überwiegend redaktionelle Änderungen enthält. Die Änderungen erfolgen nach der Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner forderte eine gesetzliche Klarstellung, damit Anbieter von Kapitalanlagen nicht in schwächer regulierte Bereiche ausweichen. Auch der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen erklärte in seiner Stellungnahme, Ziel der AIFM-Richtlinie und des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sei es gewesen, kein Anlageprodukt mehr unreguliert zu lassen. Zehn Monate nach Inkrafttreten des KAGB zeige sich, dass Anbieter sich dem Geltungsbereich und damit der Regulierung und der Aufsicht des KAGB entziehen könnten, indem sie sich als "operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors" bezeichnen würden. Umgekehrt gebe es für geschlossene Fonds Probleme beim Produktgenehmigungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Rechtsanwalt Peter Mattil verlangte, jede Kapitalsammelstelle müsse erfasst und beaufsichtigt werden. Die derzeitige Rechtslage lasse zu viele Ausweichmöglichkeiten zu. "Genussrechte, Nachrangdarlehen und ähnliche Produkte überschwemmen den Markt und berauben viele Kleinanleger ihrer Ersparnisse" ,warnte Mattil, der von einem "beängstigenden Umfang" der Umgehungen sprach. Er bestätigte, dass nicht einmal alle geschlossenen Fonds unter die Regulierung fallen würden. Heute würden Genussrechte wie von der Firma Prokon und stille Beteiligungen unter das Vermögensanlagegesetz fallen, gehören aber seiner Ansicht nach ins KAGB. "Diese Art von Anlegerskandalen wird sich stetig wiederholen, wenn die erkannten Lücken in der Gesetzesfassung unverändert bleiben", warnte Mattil.