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Zukunft der Vergangenheit

STASI-UNTERLAGEN Expertenkommission soll Vorschläge für weiteren Umgang mit dem Akten machen

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
3 Min

Es ist ein umfangreiches und belastetes Erbe, dass der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in seiner Behörde hütet. Es umfasst allein 111.000 laufende Meter an schriftlichen Überlieferungen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Daneben liegen Unterlagen in Form von Sicherungs- und Arbeitsfilmen vor, die ausgedruckt auf Papier weitere 47.000 Meter an Akten ergeben würden. Und in mehr als 15.000 Behältern und Säcken warten unzählige weitere Schriftstücke, die Stasi-Mitarbeiter während der friedlichen Revolution in den Jahren 1989/90 zerrissen haben, bevor die Aktenbestände von Vertretern der DDR-Bürgerrechtsinitiativen gesichert werden konnten. Hinzu kommen etwa 1,7 Millionen Foto- und 27.600 Tondokumente sowie 2.800 Filme und Videos.

Jetzt soll eine Expertenkommission im Auftrag des Bundestages klären, wie mit diesem Erbe weiterhin umgegangen werden soll und wie sich die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde gestaltet. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden überfraktionellen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1957) unter den Augen des derzeitigen Bundesbeauftragten Roland Jahn, der die Debatte auf der Zuschauertribüne verfolgte. Jahn hatte die Behörde 2011 von Marianne Birthler übernommen.

Spätestens bis zum Frühjahr 2016 soll die Kommission dem Bundestag Ergebnisse und Handlungsempfehlungen auf Grundlage des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes vorlegen. Bis zum Ende der Legislaturperiode will das Parlament dann eine Entscheidung treffen. Abgeordnete werden der Kommission jedoch nicht angehören. Allerdings sollen die Mitglieder von den Fraktionen bestimmt werden. So wird die Union sieben Kommissionsmitglieder, die SPD fünf und Die Linke wie Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied benennen.

All zu viel wird sich aber in Zukunft wohl gar nicht ändern. Der Bundestag hat in seinem Antrag festgeschrieben, dass sich am prinzipiellen Umgang mit den Stasi-Akten und an der Aufarbeitung der SED-Diktatur festgehalten werden soll. So soll auch der Zugang zu den Akten gemäß des geltenden Stasi-Unterlagen-Gesetzes weiterhin gewährleistet sein. Der Aktenbestand soll zudem im Ganzen erhalten werden - ohne Vernichtung personenbezogener Daten. Zudem wünschen sich die Parlamentarier die Fortsetzung der historischen und politischen Forschung und Bildung sowie des internationalen wissenschaftlichen Austausches auf "hohem Niveau". Zur Debatte steht unter anderem, ob die Akten in die Obhut des Bundesarchivs übergeleitet werden sollen.

Gestürmte Stasi-Zentrale

Der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU), erinnerte in seiner Rede an die Erstürmung der Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße am 15. Januar 1991 durch DDR-Bürger. Diese "bewegenden Bilder" seien zum "Symbol der Befreiung" von der SED-Diktatur geworden. Die Sicherung der Akten durch DDR-Bürgerrechtler sei die Grundlage für die Arbeit der später geschaffenen Stasi-Unterlagenbehörde gewesen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 hätten rund drei Millionen Bürger von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht. Dieses Recht müsse auch in Zukunft gewährleistet werden.

Stefan Liebich begrüßte im Namen der Linksfraktion die Einsetzung der Expertenkommission, seine Fraktion habe dies bereits vor Jahren gefordert. Seine Partei bekenne sich zu ihrer besonderen Verantwortung bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, betonte Liebich. Zugleich kritisierte er, dass die Linksfraktion auf Betreiben der Union erneut an der Formulierung des Antrages ausgeschlossen worden sei. Liebich bemängelte, dass die beiden Oppositionsfraktionen nur zwei der 14 Kommissionsmitglieder benennen dürften. Deshalb enthalte sich seine Fraktion der Stimme. Er bedaure, dass sich die Grünen darauf eingelassen hätten.

Auslaufendes Gesetz

Siegmund Ehrmann (SPD), Vorsitzender des Kulturausschusses, wies die Kritik Liebichs zurück. Die Tatsache, dass die beiden großen Fraktionen mehr Kommissionsmitglieder benennen dürfen, bedeute nicht, dass diese "blind" ihre Arbeit im Sinne einer Partei machen. Ehrmann verwies darauf, dass die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des BSTU im Jahr 2019 ausläuft. Deshalb müsse in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung getroffen werden. Die Arbeit der Expertenkommission sei dafür die geeignete Grundlage.

Für die Grünen mahnte Harald Terpe, dass die "Gefühle und Erfahrungen der Opfer" der Stasi auch in Zukunft nicht auf der Strecke bleiben dürften. Auch müsse der Bestand der Stasi-Akten in seiner Gesamtheit erhalten bleiben. Sie seien ein Symbol für all jene Aktenbestände, zum Beispiel die der SED, die vor einer Sicherung bewusst vernichtet worden waren.