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FAMILIE  : Schonräume

Bundestag begrüßt Elterngeld Plus von Ministerin Schwesig. Die Opposition fordert aber Nachbesserungen

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
3 Min

Für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist es ein „neues Kapitel in einer modernen Familienpolitik“, für die Opposition allenfalls „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Am vergangenen Freitag debattierte der Bundestag in erster Lesung über den von Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ mit Partnerschaftsbonus (18/2583), mit dem die Ministerin jene Elternpaare unterstützen will, die sich partnerschaftlich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, zugleich aber früher ins Berufsleben zurückkehren wollen. Aufgabe einer modernen Familienpolitik sei es nicht, Eltern Vorschriften zu machen, sondern sie zu unterstützen, wenn sie partnerschaftlich Verantwortung für die Familie übernehmen, sagte Schwesig. Zudem liege es auch im Interesse der Arbeitgeber, wenn gut ausgebildete Frauen früher in das Berufsleben zurückkehren.

Teilzeitbeschäftigung Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Elterngeld Plus bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung doppelt so lange bezogen werden kann wie das bisherige, Elterngeld. Dies ist zwar auch jetzt schon möglich, allerdings wird der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung auf das Elterngeld angerechnet. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer soll dies nun ausgeglichen werden. Zusätzlich soll sich über einen Partnerschaftsbonus die Bezugsdauer um weitere vier Monate verlängern, wenn die Eltern einer Beschäftigung mit 25 bis 30 Wochenstunden nachgehen. Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sollen außerdem kombiniert werden können. Insgesamt kann das Elterngeld Plus somit maximal 28 Monate lang bezogen werden. Beim herkömmlichen Elterngeld liegt die maximale Bezugsdauer bei 14 Monaten.

Auch die Elternzeit soll nach dem Willen von Ministerin Schwesig flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zukünftig soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von 24 Monaten in bis zu drei Abschnitten ermöglicht werden.

Benachteiligungen Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Gesetzesinitiative Schwesigs prinzipiell positiv auf. Dadurch würden auch alte Forderungen der Opposition erfüllt. Trotzdem müsse der Entwurf an mehreren Stellen nachgebessert werden. So monierten Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, und die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, übereinstimmend, dass das Arbeitslosengeld II auch weiterhin mit dem Elterngeld verrechnet werde. Faktisch kämen ALG-II-Bezieher somit nicht in den Genuss der familienpolitischen Leistung. „Dies ist eine riesige Ungerechtigkeit“, schimpfte Dörner. Und Golze attestierte der Regierung, dass dies „kein Konzept zur Bekämpfung der Familienarmut“ sei. Benachteiligt würden auch Alleinerziehende. So kämen Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht für die Kinder nicht in den Genuss der Partnermonate.

Diana Golze bemängelte zudem, dass die bislang gezahlten Zuschläge auf das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten künftig gestrichen werden sollen. Der Anspruch auf Elterngeld gelte nur noch pro Geburt, nicht mehr pro Kind. Dies aber stehe im Widerspruch zu einem Urteil des Bundessozialgerichts.

Zeitliche Spielräume Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion wurde der Ruf nach Nachbesserungen am Gesetzentwurf laut. So sprach sich deren stellvertretende Vorsitzende, Carola Reimann, ebenfalls für Verbesserungen für alleinerziehende Eltern aus. Reimann lobte die Initiative als ersten von drei gesetzlichen Schritten, um Familien, vor allem Frauen, mehr zeitlichen Spielraum zu verschaffen. Ein weiterer Gesetzentwurf von Ministerin Schwesig zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Familienangehörigen werde folgen, und im kommenden Jahr werde Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung nach Arbeitsunterbrechungen anstreben. „Mütter zurück an den Herd, junge Frauen zurück an die Schnabeltasse – das kann ja wohl nicht die Lösung der Probleme bei Kinderbetreuung und Pflege älterer Angehöriger sein“, sagte Reimann.

Für die Unionsfraktion begrüßte die Familienpolitikerin Nadine Schön (CDU) die Einführung des Elterngeld Plus als Weiterentwicklung einer „Erfolgsgeschichte“ und Umsetzung eines Wahlversprechens. Dies zeige, dass „sich die Familien in Deutschland auf die Union verlassen können“. Das Elterngeld sei auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Die im Bundeshaushalt eingeplanten 5,4 Milliarden Euro seien „gut angelegt“. Familien bekämen mit dem Elterngeld im ersten Jahr nach einer Geburt einen „Schonraum“, würden finanziell abgesichert und bekämen die Möglichkeit für ein partnerschaftliches Leben.

Die 31-jährige Parlamentarierin nutzte ihre Rede, um sich vom Plenum in den Mutterschutz zu verabschieden und mahnte, dass die Tätigkeit von Abgeordneten nicht sehr familienfreundlich sei. „Vielleicht sollten wir auch mal vor der eigenen Haustür kehren.“