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Generaldebatte : Vom Sterben in Würde

Bundestag diskutiert emotional über das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende

17.11.2014
2023-08-30T12:26:24.7200Z
6 Min

Wilhelm ist beinahe 85 und würde gerne noch einmal den Rhein sehen. Seit einer Woche liegt der kranke Mann in Köln-Nippes im Hospiz des St. Vinzenz-Krankenhaus. „Das ist jetzt meine letzte Station“, erklärt der alleinstehende Mann klarsichtig, schaut aus geröteten Augen ins Nichts und fügt dann in angelerntem Medizinerdeutsch fast entschuldigend hinzu: „Ich bin ja multimorbid.“

Sein Pfleger berichtet, die meisten Patienten seien nur wenige Tage hier, selten wenige Wochen. Die Betreuer haben einen Blick dafür, wann jemand im Haus von der Klinik in das Hospiz verlegt werden sollte und organisieren den Wechsel still und professionell. An den Wänden hängen bunte Bilder, dicke Blumenkübel stehen im gefliesten Flur. Wilhelm hat sich nicht mehr gewehrt, er weiß, dass sein Leben hier zu Ende gehen wird, in dem sauberen, aber schmucklosen Zimmer, wo jederzeit ein geschulter Helfer bereit steht: mit Medikamenten, einem Glas Wasser, guter Laune oder ein bisschen Trost.

Ein Arzt hat vorausgesagt, dass Wilhelm noch ein Jahr leben könnte – oder einen Tag. Aber ein Zurück in die alte Wohnung, so viel ist sicher, wird es nicht mehr geben. Wilhelm braucht permanente ärztliche Betreuung, kann sich nicht mehr selbst im Bett aufrichten, geschweige denn Treppen laufen. Manchmal sagt er trotzig: „Ich will nicht mehr.“ Und dann plötzlich wieder mit Tränen in den Augen: „Ich will noch leben!“ Die Ärzte und Pfleger behandeln ihn wie einen Patienten mit günstiger Prognose, obwohl sie es natürlich besser wissen. Er bekommt alles, was er braucht, vor allem Medikamente gegen Schmerzen. Wilhelm soll sterben, wenn es eben so weit ist. Von Sterbehilfe ist in dem katholischen Hospiz nicht die Rede, aber von Sterbebegleitung. Im Mittelpunkt der Arbeit steht „die Würde des Sterbenden“. Wilhelm schläft nach einer Woche im Hospiz an einem Dienstagnachmittag friedlich ein, den Rhein hat er nicht mehr gesehen.

Persönliche Fragen Wenn Menschen ihren letzten Lebensweg antreten, ob jung oder alt, krank oder des Daseins überdrüssig, stellen sich viele grundlegende Fragen, rechtliche und sehr persönliche. Regierung und Parlament haben sich in der Vergangenheit immer mal wieder, zuletzt 2012, mit dem Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe befasst, eine umfassende gesetzliche Regelung ist bisher aber nicht zustande gekommen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD blieb das Thema ausgespart. Das soll sich nun ändern, mit einer Gesetzesinitiative, die nicht wie zuletzt von einem Ministerium ausgeht, sondern aus der Mitte des Parlaments kommt und im Herbst 2015 beschlossen werden soll. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von dem „vielleicht anspruchsvollsten Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode“.

Rund vier Stunden waren vergangene Woche im Bundestag für die ergebnisoffene „Orientierungsdebatte“ angesetzt, die auch vom Format her ungewöhnlich daherkam: 48 Abgeordnete, in den Parteienproporz zerlegt, durften in jeweils fünf Minuten ihre Sicht auf die Dinge darlegen. Dass es eine hoch emotionale Debatte werden würde, lag nahe und so ließen es sich die Parlamentarier auch nicht nehmen, aus ganz persönlicher Sicht ihre Bedenken und Wünsche zu äußern. Fünf Konzeptpapiere stehen derzeit im Raum, einige nicht weit voneinander entfernt, andere mit deutlich unterschiedlichen Akzenten.

Eine Kernfrage lautet, ob die organisierte Sterbehilfe erlaubt oder verboten werden sollte. Derzeit ist das gesetzlich nicht zweifelsfrei geregelt, Richter haben kommerziell ausgerichtete Angebote aber schon untersagt, weshalb der „Sterbetourismus“ in die Schweiz, wo die Regeln lockerer und einschlägige Medikamente verfügbar sind, nach wie vor Zulauf hat. Auch die Rolle der Ärzte ist strittig. Manchen Abgeordneten wäre es lieb, wenn den Medizinern der „begleitete Suizid“ unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten bliebe, andere lehnen die ärztlich assistierte Selbsttötung ab. Die Bundeärztekammer verweist auf ihre Musterberufsordnung von 2011, wonach „die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe“ ist. Allerdings ist die Regelung nicht verbindlich, der Passus wurde nicht von allen Landesärztekammern wortgleich übernommen. Abgeordnete beklagten dies auch in Redebeiträgen und sprachen von einem ungünstigen Flickenteppich.

Hospize Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden muss, um Menschen die Angst vor einem unwürdigen, womöglich auch qualvollen Tod zu nehmen. Ein Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt dazu schon vor. Eine kommerziell organisierte Sterbehilfe lehnen die Parlamentarier zudem strikt ab. Niemand soll mit dem Leid und Tod anderer Menschen Profit machen können.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der sich in der Debatte gegen eine Verklärung der Selbsttötung wandte, will kein Sonderstrafrecht für Ärzte schaffen, befürwortet aber die Ablehnung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid seitens der Mediziner. Wie Gröhe wies auch Michael Brand (CDU) darauf hin, dass die Möglichkeiten zur Schmerzlinderung heute sehr fortgeschritten seien. Niemand müsse deswegen in die Schweiz fahren. Er warnte davor, der organisierten Sterbehilfe die Tür zu öffnen. Hier könnte das Angebot die Nachfrage schaffen, wie es in den Niederlanden zu beobachten sei. Kathrin Vogler (Linke) wandte sich ebenfalls energisch gegen eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe. Sie wolle nicht, dass Geld damit verdient werde, anderen zum Tod zu verhelfen. Personen mit einer besonderen Vertrauensbeziehung zum Patienten sollten bei der Sterbehilfe aber straffrei bleiben.

Auch Carola Reimann (SPD) forderte, den „selbsternannten Sterbehelfern“ das Handwerk zu legen. Zugleich werde ein Freiraum für Ärzte benötigt, um das Vertrauensverhältnis zu stärken. Der jetzige „Flickenteppich“ an Regelungen zum ärztlich assistierten Suizid müsse beseitigt werden mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Ärzte zu schaffen. Der ärztlich assistierte Suizid werde gleichwohl „die krasse Ausnahme bleiben“. Reimann wies wie viele andere Redner darauf hin, dass die Menschen am Ende ihres Lebens in Würde und selbstbestimmt sterben wollten.

Angst vor der Qual Renate Künast (Grüne) gab zu bedenken, dass viele Menschen große Angst vor dem letzten Weg bis zum Tod hätten. Es sei daher wichtig, über die Gestaltung der letzten Lebensphase zu sprechen. Allerdings belege die jetzige Rechtslage keine Fehlentwicklung. Somit stelle sich die Frage, ob eine neue Strafgesetzgebung sinnvoll sei. Peter Hintze (CDU) berichtete wie andere Parlamentarier aus sehr persönlichen Erfahrungen. Wer einmal den Todeskampf eines Menschen erlebt habe, werde das nie vergessen, sagte er und sprach sich für Möglichkeiten der Sterbehilfe aus. Auch die Palliativmedizin stoße bisweilen an Grenzen, es dürfe keinen „Zwang zum Qualtod“ geben. So müssten Ärzte dem Wunsch des Patienten folgen dürfen, friedlich zu entschlafen. Die Selbstbestimmung gehöre zur Menschenwürde. Hintze betonte, die politische Debatte sei gut, weil damit das Sterben der Menschen „aus dem allgemeinen Schweigen“ herausgenommen werde.

Psychisch Kranke Petra Sitte (Linke) berichtete ergriffen vom Tod ihres Vaters und wandte sich gegen jede Form „elender Quälerei“. Die Ohnmacht der Freunde und Verwandten in solchen Fällen sei nicht hinnehmbar. Ärzte und Angehörige sollten Hilfe geben können, vielleicht auch Vereine, aber nicht unter kommerziellen Motiven. Der Mediziner Karl Lauterbach (SPD) wies darauf hin, dass viele psychisch Kranke bei guter Betreuung gerettet werden könnten vor dem Freitod. Bei einem Verbot der organisierten Sterbehilfe müsse es gleichzeitig Rechtssicherheit für Ärzte geben, weil Patienten sonst keine Alternative hätten.

Elisabeth Scharfenberg (Grüne) erinnerte daran, dass immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in Deutschland lebten und damit das Thema selbstbestimmtes Altern und Sterben zunehmend wichtiger werde. Viele Menschen hätten Angst vor dem Alter, vor Schmerzen und Einsamkeit und einem Leben, das als würdelos empfunden werde. Scharfenberg forderte, neben der Palliativbetreuung auch die psychiatrische Versorgung auszubauen.

Johannes Singhammer (CSU) gab zu bedenken, dass mit der organisierten Sterbehilfe der Druck auf Schwerkranke zunehmen könnte, das Angebot auch anzunehmen. Das Land brauche aber vielmehr „eine Kultur der Wertschätzung“ gegenüber kranken Menschen.

Die Besuchertribünen im Reichstag waren voll während dieser denkwürdigen Generaldebatte, die ja letztlich auch alle etwas angeht.