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FAMILIE : Vom Schreibtisch ans Krankenbett

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Familienpflegezeit. Opposition kritisiert »Einknicken vor der Wirtschaft«“

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Ab kommendem Jahr verbessert sich die Situation für Berufstätige, die nahe Angehörige pflegen. Das zumindest ist das Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (18/3124), das der Bundestag vergangenen Donnerstag in der Ausschussfassung (18/3449) verabschiedet hat.

Mit dem Gesetz wird eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des Nettogehaltes eingeführt. Sie wird an Beschäftigte gezahlt, wenn diese eine zehntägige Berufsauszeit nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Zudem gibt es einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24-monatige Familienpflegezeit. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu betreuen. Um den Verdienstausfall zu kompensieren, kann ein zinsloses Darlehen durch den Staat in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsanspruch gilt jedoch nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. In der Regierungsvorlage war noch von 15 Beschäftigten die Rede. Der Familienausschuss veränderte die Gesetzesvorlage aber durch einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Aus gutem Grund, wie Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) fand. Kleinbetriebe würden eher spezielle Angebote an ihre Mitarbeiter richten und hätten mehr Schwierigkeiten, für 24 Monate einen Ersatz zu finden, sagte sie in der Debatte. Außerdem, so die Ministerin, hätten auch Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 25 Mitarbeitern die Chance, eine 24-monatige Familienpflegezeit zu nehmen. Aber: „Sie sollten das mit ihren Arbeitgeber absprechen, statt es durchklagen zu können.“

Elisabeth Scharfenberg (Grüne) zeigte sich enttäuscht von den Sozialdemokraten und der Ministerin im Besonderen. „Wie konnten Sie nur so einknicken“, fragte sie. Der Rechtsanspruch sei „nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wird“. Schließlich würde er in 90 Prozent aller Betriebe nicht gelten.

Pia Zimmermann (Die Linke) sprach von einem Kniefall vor der Wirtschaft. Mehr als sieben Millionen Beschäftigte seien von dem Rechtsanspruch ausgenommen, kritisierte sie. Aber auch die zehntägige Auszeit helfe nicht wirklich. „Glauben Sie, dass sich eine plötzlich aufgetretene Notlage innerhalb von zehn Tagen regeln lässt?“, fragte sie und sprach sich für die Möglichkeit einer sechswöchigen Auszeit aus.

Astrid Timmermann-Fechter (CDU) verteidigte hingegen die verabschiedete Regelung. Aus dem Gesetz gehe hervor, dass die zehn Tage unter Familienangehörigen auch aufgeteilt werden können. Zugleich sei der Kreis der „näheren Verwandten“ im Gesetz erweitert worden.

Carola Reimann (SPD) machte deutlich, dass man bei der Regelung die Interessen der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen aber auch der Wirtschaft im Blick habe. „Die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf macht auch wirtschaftlich Sinn“, sagte sie.