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RECHT : Chronisch Kranke mit mehr Schutz

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen nach Ansicht der Opposition noch wirksamer gegen Diskriminierungen etwa im Berufsalltag geschützt werden. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen machten vergangene Woche deutlich, dass sie deswegen eine Präzisierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für nötig halten. Der von der Linksfraktion eingebrachte Gesetzentwurf (18/3315) wird allerdings sowohl von den Regierungsfraktionen der Union und SPD wie auch von den Grünen abgelehnt. Nach Ansicht der Union ist der Entwurf nach einem Grundsatzurteil überholt.

Die Linke hatte die politische Initiative angesichts des Rechtsstreits über die Kündigung eines HIV-infizierten Chemielaboranten ergriffen. Der neu eingestellte Mann war aufgrund seiner Infektion gekündigt worden, weil er nach Ansicht der Firma mit seiner ansteckenden Krankheit für die ihm zugedachte Arbeit in einem sogenannten Reinraum nicht infrage kam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte daraufhin am 19. Dezember 2013, ein Arbeitnehmer, der an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankt ist, sei behindert im Sinne des § 1 AGG, sodass eine Kündigung diskriminierend und damit unwirksam sei (Az 6 AZR 190/12). Nach Ansicht der Union erübrigt sich damit der von den Linken vorgelegte Gesetzentwurf, wie Volker Ullrich (CSU) darlegte, denn chronische Krankheiten könnten nun „unter dem Tatbestandsmerkmal Behinderung subsumiert werden“. Es bestehe keine Regelungslücke. Auch Hendrik Hoppenstedt (CDU) merkte an, das BAG-Urteil lasse den Schluss zu, dass künftig „ jedwede chronische Erkrankung eine Behinderung im Sinne des AGG“ sein könne. Er riet aber dazu, im Ausschuss zu beraten, ob die Aufnahme chronischer Krankheiten in den AGG-Katalog zur Klarstellung erforderlich sei. Matthias Bartke (SPD) wies darauf hin, dass es nicht nur um HIV und Aids gehe, sondern auch etwa um Diabetes, Krebs oder psychische Erkrankungen. Nicht jeder chronisch Kranke gelte als behindert. Um Betroffene zu schützen, sollte der Behindertenbegriff im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Volker Beck (Grüne) sagte, das AGG enthalte „Lücken, die geschlossen werden müssen“. Die Vorlage der Linken beinhalte aber uneinheitliche Rechtsbegriffe. Harald Petzold (Linke) betonte, Schicksale wie die des Laboranten könnte er „ohne Unterbrechung“ darlegen. Im AGG sollte der Schutz daher „klar benannt und geregelt“ werden.