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Arbeit und Soziales : Von einer Großbaustelle zur nächsten

Ministerin Nahles will Tarif-Wirrwarr beenden und Langzeitarbeitslose besser fördern

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
2 Min

Andrea Nahles (SPD) scheint die Aufregung zu gefallen: Kaum hatte sich der Streit über die ersten Großprojekte des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Mindestlohn und Rentenpaket – etwas beruhigt, da bog die Ministerin in der zweiten Jahreshälfte 2014 mit einem neuen Gesetzesprojekt um die Ecke, das seit Monaten für Zündstoff vor allem bei den Gewerkschaften sorgt: Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit soll Anfang des Jahres den Bundestag passieren.

Ein Betrieb ein Tarifvertrag Dabei ist die Tarifeinheit eigentlich keine neue Erfindung. Sie existierte bis 2010, als ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Grundsatz der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgab und dadurch kleine Spartengewerkschaften stärkte. Die Neuregelung der Tarifeinheit gestaltet sich verfassungsrechtlich kompliziert, will man nicht mit dem im Grundgesetz garantierten Streikrecht in Konflikt geraten. Die bisherigen Pläne des Ministeriums sehen vor, in einem Betrieb nur den Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten zu lassen, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Um die Rechte von Minderheitsgewerkschaften zu schützen, soll ihnen ein „vorgelagertes Anhörungsrecht“ sowie ein „nachgelagertes Nachzeichnungsrecht“ gegenüber dem Arbeitgeber eingeräumt werden. Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass es nicht darum gehe, das Streikrecht zu beschneiden. Kritiker halten dem entgegen, dass dieses Recht indirekt ausgehebelt werde, weil es für die Minderheitsgewerkschaften schlicht keinen Sinn mehr mache zu streiken.

Langzeitarbeitslosigkeit Bereits im November stellte Andreas Nahles ihr Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit der Öffentlichkeit vor. Sie kündigte unter anderem an, die Betreuung der rund eine Million Langzeitarbeitslosen in sogenannten Aktivierungszentren zu verbessern. 1.000 Mitarbeiter in den Jobcentern, die bisher für die Betreuung älterer Arbeitsloser zuständig waren, sollen sich künftig um diese neue Zielgruppe kümmern. Die Zentren sollen 2015 starten. Außerdem sieht das Konzept ein ESF-Bundesprogramm für Menschen ohne Berufsabschluss vor, für das bis 2019 rund 900 Millionen Euro zu Verfügung stehen. Mit dem Programm sollen 33.000 Menschen vor allem durch Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber und ein begleitendes Coaching gefördert werden.

Inklusion Ein weiteres Großprojekt ist ein noch zu schaffendes Bundesteilhabegesetz. Damit soll vor dem Hintergrund der bereits 2009 in Deutschland verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas und des sich daraus ergebenden Beratungsprozesses aller politischen und gesellschaftlichen Akteure ist eine Kabinettbefassung erst Ende 2015/Anfang 2016 geplant

Hartz IV Das Ministerium plant außerdem Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Hierzu will es 2015 einen Gesetzentwurf vorlegen, der auf Vorschläge der eigens dafür gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückgreift. Ziel ist es, weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen zu schaffen und die Sanktionsmechanismen bei Hartz IV für unter 25-Jährige zu ändern.

Werkverträge und Betriebsrenten Auf der Agenda 2015 stehen außerdem noch Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Zeitarbeit. Außerdem plant das Ministerium ein „Rückkehrrecht in Vollzeit“ durch eine Änderung des Teilzeitrechts und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.