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FAMILIE : Schwesigs Vorhaben

Frauenquote und Novelle des Prostitutionsgesetzes

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
1 Min

Für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) beginnt das neue Jahr mit dem dritten Gesetzesvorhaben in kurzer Zeit. Nachdem sie die Gesetze zur Einführung des Elterngeld Plus und die Novellierung des Familienpflegezeitgesetzes durch den Bundestag gebracht hat, wird das Parlament voraussichtlich im Januar über die Einführung einer Frauenquote in Führungspositionen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes beraten.

Der von Schwesig zusammen mit Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf, den das Regierungskabinett am 11. Dezember billigte, sieht eine Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor. Diese Quote soll ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen in Deutschland betroffen. Zudem werden Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und oberen Management-Etagen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen verpflichtet sein.

Auch für die Aufsichtgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent, ab 2018 von 50 Prozent gelten. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.

Mit auf der Agenda des kommenden Jahres steht auch die Novellierung Prostitutionsgesetzes. Ziel der Novelle ist es, Zwangsprostitution und Menschenhandel zu unterbinden. Ebenso wird über eine Kondompflicht, das Verbot von Flat-Rate-Tarifen und eine Anhebung des Mindestalters für Prostituierte auf 21 Jahre diskutiert. Ursprünglich war das neue Gesetz bereits für 2014 angekündigt, doch Union und SPD konnten sich bislang noch nicht in allen Punkten einigen.