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GESUNDHEIT : Reformen im halben Dutzend

Die Regierung plant Verbesserungen in der Pflege, in Krankenhäusern und in der Vorsorge

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
3 Min

In der Gesundheitspolitik steht 2015 ein wichtiges Reformjahr an. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich vorgenommen, ein halbes Dutzend Projekte umzusetzen, nachdem 2014 mit der ersten Pflegereform und der neuen Krankenkassenfinanzierung samt veränderten Beitragssätzen (14,6 statt 15,5 Prozent ab 2015) sowie Zusatzbeiträgen schon zwei große Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden konnten.

Pflege Die PFLEGEREFORM läuft 2015 erst richtig an mit dem um 0,3 Prozentpunkte erhöhten Beitragssatz, deutlich aufgestocktem Personal, veränderten und verbesserten Leistungen für Patienten, Angehörige und Pflegekräfte sowie dem Aufbau des Pflegevorsorgefonds. Das Pflegeprojekt ist zweistufig angelegt, nach einer umfassenden Testphase soll nun mit der zeitaufwendigen Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs begonnen werden, der 2017 in Kraft treten könnte. Aus dem Pflegebedürftigkeitsbegriff wird abgeleitet, was ein Pflegefall an Hilfe braucht. Künftig soll es nicht mehr drei Pflegestufen geben, sondern fünf Pflegegrade. Außerdem wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag der Patienten entscheidend sein. Das soll den vielen Demenzkranken zugute kommen.

Zudem soll das PFLEGEBERUFEGESETZ vorgelegt werden, das die künftige Ausbildung der Fachkräfte regelt. Geplant ist eine Basisausbildung und eine darauf aufbauende Differenzierung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege.

Zusammen mit der Pflege verbessert wird auch Versorgung in Hospizen und Palliativstationen. Spätestens die große Bundestagsdebatte im November über Sterbebegleitung und Sterbehilfe hatte deutlich gemacht, dass hier ein gesetzlicher Nachholbedarf besteht. Viele Abgeordnete hoffen, dass sich die Debatte über organisierte Sterbehilfe weitgehend erübrigt, wenn allen Menschen die Chance eröffnet wird, selbstbestimmt, schmerzfrei und gut betreut ihren letzten Weg zu gehen. Ein Gesetz zur Verbesserung der HOSPIZ- UND PALLIATIVVERSORGUNG soll möglichst rasch verabschiedet werden.

Ärzte und Kliniken Um auch in ausgedünnten ländlichen Regionen künftig ein flächendeckendes Angebot an ambulanter und stationärer medizinischer Betreuung gewährleisten zu können, hat das Ministerium ein VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ auf den Weg gebracht. Derzeit gibt es in manchen Ballungszentren eine deutliche Überversorgung mit Medizinern, während auf dem Land die Bevölkerung oft weite Wege zum Arzt fahren muss. Künftig soll die Verteilung effektiver geregelt werden, auch mit neuen Versorgungsformen. Zudem sollen gerade junge Mediziner mehr Anreize bekommen, eine Hausarztpraxis auf dem Land neu zu eröffnen oder eine bestehende Praxis zu übernehmen. Um dies zu erreichen, wird unter anderem ein Landarztzuschlag erwogen. Schließlich sollen die oft langen Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt reduziert werden. Im Gespräch sind Servicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen, die Termine in einem Zeitraum von vier Wochen garantieren sollen.

Die außerdem geplante KRANKENHAUSREFORM soll mehr Wirtschaftlichkeit und Qualität in den Kliniken sicherstellen. Ein Investitionsstau in Milliardenhöhe und Personalengpässe stellen die Krankenhäuser vor erhebliche Probleme, die Hälfte der Häuser macht keinen Gewinn. Zudem sind nicht alle Kliniken in jedem Bereich gleich gut ausgelastet, weshalb eine stärkere Spezialisierung angestrebt wird und eine Öffnung zur ambulanten Betreuung. Auch die Hygienestandards sollen deutlich besser werden. Unlängst hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihre Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt, zu der auch eine systematische Aufstockung der Pflegekräfte gehört.

Telematik Um die Kommunikation bei der medizinischen Betreuung effektiver zu gestalten und Möglichkeiten für Ferndiagnosen und Fernbehandlungen zu schaffen, steht überdies 2015 ein sogenanntes E-HEALTH-GESETZ auf dem Reformprogramm. Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Bild löst 2015 endgültig die alte Versichertenkarte ab. Künftig sollen auf der Karte unter bestmöglicher Wahrung des Datenschutzes die wichtigsten Patienteninformationen gespeichert werden, laufende oder abgeschlossene Behandlungen, Medikation und Notfallhinweise.

Mit moderner Telematik könnten sich die Gesundheitseinrichtungen künftig untereinander vernetzen, was auch mit Blick auf ländliche Gebiete von Bedeutung ist.

Vorbeugung Mit dem PRÄVENTIONSGESETZ schließlich soll die Bevölkerung dazu angeleitet werden, sich gesundheitsbewusst zu verhalten. So beklagen Mediziner, dass Kinder sich zu wenig bewegen und oftmals schon in der Grundschule zu dick sind. Der Gesetzentwurf zielt aber auch auf Erwachsene im Berufsalltag und alte Menschen ab. Unter Einbeziehung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Sozialversicherungsträger soll eine gesunde Lebensweise von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege gefördert werden.

Ebola Ein wichtiges Thema bleibt die EBOLA-EPIDEMIE in Westafrika. Das Gesundheitsministerium fördert Impfstoffstudien und Experten hoffen, dass vielleicht schon im zweiten Quartal 2015 ein Impfstoff gegen die tödliche Krankheit zur Verfügung steht.