Piwik Webtracking Image

umwelt I : Zugang zu genetischen Ressourcen

19.10.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
1 Min

Trotz erheblicher Kritik der Opposition hat der Bundestag vergangenen Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur völkerrechtlichen Ratifizierung (18/5219) sowie der nationale Umsetzung des Nagoya-Protokolls (18/5321) zugestimmt. Mit dem 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention angenommenen Nagoya-Protokoll soll der Zugang zu genetischen Ressourcen geregelt und ein fairer Verteilungsausgleich zwischen Herkunftsländern und Verarbeitungsstaaten erreicht werden. Insbesondere die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in deutsches Recht wurde von Linken und Grünen kritisiert. Was mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung erfolge, "ist das Gegenteil von dem, was im Nagoya-Protokoll gefordert wird", kritisierte Steffi Lemke (Grüne). Das laut Entwurf eigentlich zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) sehe sich selbst weder dazu in der Lage, den Vollzug des Nagoya-Protokolls zu gewährleisten, noch könne es die geforderte Beratung der nicht-kommerziellen Grundlagenforschung bieten, sagte Birgit Menz (Die Linke).

Man habe den bei einer Expertenanhörung geäußerten Bedenken Rechnung getragen, hieß es indes von Seiten der Koalition. So werde die Stellenausstattung im BfN einer jährlichen Evaluierung unterzogen, sagte Klaus-Peter Schulze (CDU). Außerdem seien einige Rechtsbegriffe konkretisiert und das Patentgesetz so geändert worden, "dass nachvollzogen werden kann, ob das biologische Material aus anderen Ländern legal erlangt wurde", fügte Carsten Träger (SPD) hinzu.