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Finanzen : Beim Erben bekommt der Staat zu wenig mit

Der Generationenübergang großer Betriebsvermögen wird bevorzugt. Expertenkritik am Gesetzentwurf

19.10.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
3 Min

Die Deutschen werden zu einem Volk von Erben. Immer weniger Kinder erben von einer großen Zahl verstorbener Verwandter. Bis zu 250 Milliarden Euro würden jedes Jahr vererbt, berichtete Professor Lorenz Jarass von der Hochschule RheinMain in einer Anhörung des Finanzausschusses vergangene Woche. Nur Vater Staat erbt verhältnismäßig wenig mit, könnte aber mehr Geld dringend für Bildung, Infrastruktur und Flüchtlingsintegration gebrauchen. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer betrage nur 5,5 Milliarden Euro im Jahr, berichtete Jarass. Während Erben im Durchschnitt mit zwei Prozent besteuert werde, werde Arbeitsentgelt mit Steuer und Abgaben in Höhe von 40 Prozent belastet, also zwanzigmal höher als ein Erbe.

Verschonungsregeln Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen vor allem wegen der Verschonung großer Betriebsvermögen verworfen. Die Bundesregierung legte daher den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens erreicht werden soll. Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern. Der Entwurf sieht Verschonungen für Betriebserben von der Steuer vor, wenn sie den Betrieb fortführen und die Lohnsummen über verschiedene Zeiträume halten, also die Beschäftigung sichern. Für Erben großer Betriebsvermögen gibt es Spezialvorschriften zur Steuerverschonung oder zur Steuerreduzierung. Die Stiftung Familienunternehmen erklärte, was die Bundesregierung vorgelegt habe, reiche nicht aus, "wenn das Ziel des Erhalts und der Sicherung der Arbeitsplätze auch der großen Familienunternehmen tatsächlich erreicht werden soll". In einem Beispiel rechnete die Stiftung vor, dass der Erbe eines Unternehmens mit einem Wert von 100 Millionen Euro erheblich mehr Steuern zu zahlen hätte als bisher. Damit würden den Betrieben Mittel für Investitionen entzogen.

Übertragung nicht möglich Ohne die Verschonungsregelungen des alten Rechts wäre der Betriebsübergang eines Teils seines Unternehmens auf die nächste Generation nicht möglich gewesen, schilderte Professor Rolf Schnellecke (Schnellecke Group AG & Co. KG) seine persönlichen Erfahrungen. Unter den Bedingungen des heutigen Entwurfs könnte er die Übertragung nicht mehr vornehmen. Er kritisierte die "nicht mehr gegebene Planbarkeit und besonders "völlig unrealistische" Vorschriften für die Bewertung von Unternehmen.

Andere Sachverständige widersprachen der Argumentation der Wirtschaft. Rechtsanwalt Klaus Stähle erklärte: "Es gibt keinen objektiv belegbaren Grund, die Unternehmensnachfolge im Erbschafts- und Schenkungsfall dermaßen zu privilegieren." Wenn das Gesetz in dieser Form umgesetzt werde, werde es beim Verfassungsgericht scheitern.

Auch der frühere Finanzminister Carsten Kühl (SPD, Rheinland-Pfalz) sagte, die von den Bundesländern formulierten Bedenken würden erahnen lassen, "dass die Verfassungskonformität der jetzigen Vorlage keinesfalls als gesichert gelten kann". Für Professor Joachim Wieland (Universität Speyer) verstößt der Gesetzentwurf durch die Überprivilegierung betrieblichen Vermögens gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und hat "in der gegenwärtigen Form keine Chance auf Billigung durch das Bundesverfassungsgericht".

Auch Professor Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) bezweifelte die verfassungsgemäße Ausgestaltung des Entwurfs der Regierung. Unverständlich fand der Professor den Entwurf auch: "Was da drin steht, verstehe ich zum Teil nicht. Und ich bin Steuerrechtler."