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doping : Kampf den Täuschern

Der Bundestag beschließt nach jahrzehntenlangen Kontroversen Gesetz gegen Betrug im Sport

16.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
4 Min

Noch vor wenigen Wochen prägten Zank und Streit das Bild der Koalition in Sachen Anti-Doping Gesetz. Pünktlich zur abschließenden Beratung vergangenen Freitag präsentierten sich Union und SPD in trauter Einigkeit. Ja, das Gesetz ist richtig und wichtig. Ja, das Strafrecht wird benötigt. Nein, die Sportgerichtsbarkeit wird nicht geschwächt. Diese Statements durchzogen die Reden der Vertreter von CDU/CSU- und SPD-Fraktion ebenso wie jene von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Kring (CDU). Die Freude an diesem "sportpolitisch historischen Tag", wie der Justizminister sagte, ließen sie sich auch nicht von der Opposition nehmen, die an der Regelung einiges zu bemängeln hatte. Dabei war die Kritik der Grünen auf den Inhalt des Gesetzes bezogen. Die der Linksfraktion eher auf das, was sich nicht in der Regelung findet, ihrer Ansicht nach aber hineingehört.

Kriminalisierung Den Grünen ist das Ganze nicht ganzheitlich genug. Seine Fraktion lehne Doping selbstverständlich ab, sagte der Grünen-Sportexperte Öczan Mutlu. Es stimme auch, dass der organisierte Sport zu wenig unternehme, um das Doping einzudämmen. Das aktuelle Beispiel des staatlich organisierten Dopings in Russland in Verbindung mit Korruption beim Weltleichtathletikverband zeige aber, dass "die Strukturen um den Sportler herum" das Problem sind. "Und da greift ihr Gesetz eben nicht", klagte Mutlu und forderte, Abstand zu nehmen von der "sehr weitgehenden und einseitigen Kriminalisierung der Sportler".

Günter Krings beeindruckte dies jedoch nicht. "Leistungssportler, die dopen, sollen auch kriminalisiert werden", sagte der Innenstaatssekretär. Er zog aus den Skandalen rund um große Sportverbände einen anderen Schluss. Da das Vertrauen in sportinterne Regelungen nicht mehr vorhanden sei und sich gerade in Sachen Anti-Doping-Kampf gezeigt habe, "dass dem Sport die Ermittlungsmöglichkeiten fehlen", brauche es das Strafrecht. Auch Heiko Maas sieht in dem Gesetz eine Unterstützung für den organisierten Sport. Chancengleichheit erreiche man nicht mit Nachsicht, sondern indem man den Betrügern vollständig das Handwerk legt, sagte er.

Andre Hahn (Die Linke) fand durchaus Unterstützungswertes in dem Gesetz. So sei die Beschränkung der Zielgruppe für die Regelung auf Leistungssportler richtig. Auch stimme er der Ansicht zu, dass Strafrecht und Sportgerichtsbarkeit keine unzulässige Doppelbestrafung darstellen. Und überhaupt sei es gut, dass Union und SPD noch zusammengefunden hätten, obwohl sie bis zuletzt "wie die Kesselflicker" gestritten hätten. Doch das war es auch schon mit dem Positiven. Im Gesetz finde sich nichts zur Prävention, keine Regelung zum Schutz von Hinweisgebern und auch nicht die Möglichkeit des Entzuges der Approbation für Doping-Ärzte, kritisierte er. Auch einen Ombudsmann gebe es nicht, sagte der Linken-Abgeordnete. Den Einwand, einen solchen gebe es sehr wohl, ließ er nicht gelten. Wenn dieser ausgerechnet bei der zuständigen Stelle für den Nachweis von Dopingvergehen, der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada), angebunden sei, helfe das nicht weiter, befand er.

Die Rechts-Expertin der Grünen, Renate Künast, konnte sich mit dem Ziel des Gesetzes, die Integrität des Sports zu wahren, nicht so recht anfreunden. Diese Integrität gebe es gar nicht, sagte sie. Aus ihrer Sicht sind die Strukturen im heutigen Leistungssport von Grund auf falsch. "Daran ändert auch ein Anti-Doping-Gesetz nichts." Die Vorsitzende des Rechtsausschusses verwies auch darauf, dass das Strafrecht die ultima ratio darstelle. Doping, so ihre Einschätzung, sei daher kein Fall für das Strafrecht. Seine Bekämpfung sei vielmehr Aufgabe des organisierten Sports.

Diese Betrachtung konnte wiederum Reinhard Grindel (CDU) nicht nachvollziehen. Gerade wenn man die Probleme des organisierten Sports erkennt, könne man doch nicht sagen, der Sport solle das Problem Doping selber lösen. "Wenn wir durchgreifen wollen, brauchen wir auch staatliche Ermittler, die durchgreifen können", sagte Grindel. Es gehe darum, jene zu bestrafen, die die Fairness mit Füßen treten. "Dafür brauchen wir das Strafrecht", befand er.

Kritik an Künasts "pauschaler Verurteilung des Sports" übte Dagmar Freitag (SPD). Die Vorsitzende des Sportausschusses zeigte sich erfreut, dass es nach zwei Jahrzehnten teils kontroversester Diskussionen endlich ein Anti-Doping-Gesetz gibt. "Wir erleben einen Paradigmenwechsel", sagte sie. Nicht nur das Umfeld der Sportler, sondern auch die Athleten selbst rückten nun im Falle eines Verdachts in den Mittelpunkt der Ermittlungen.

"Es geht um den Schutz der sauberen Sportler. Das ist unsere einzige Motivation", sagte die SPD-Abgeordnete. Als absurd bezeichnete sie es, dass der erbittertste Widerstand gegen die Regelung von der Spitzenorganisation des organisierten Sports gekommen sei. Dabei würden durch das Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten des Sports "weder geschwächt noch ausgehebelt, sondern ergänzt", sagte Freitag.

Für Eberhard Gienger (CDU) ist "gerade vor dem Hintergrund, dass der Staat den Leistungssport finanziell fördert", der Anti-Doping Kampf von großer Bedeutung. Daher werde das Gesetz gebraucht, "auch mit der ultima ratio des Strafrechts", betonte Gienger.