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arbeit : Vereinfachte Meldeverfahren

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
1 Min

Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3699) zur Verbesserung der elektronischen Meldeverfahren für die Sozialversicherungen soll der Bürokratieaufwand merklich verringert werden. Bei der ersten Beratung vergangene Woche im Bundestag sprach Gabriele Hiller-Ohm (SPD) von der Notwendigkeit, die „überbordende Bürokratie abzubauen und Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen“. Es gehe zum Beispiel darum, An- und Abmeldungen sowie monatliche Beitragsmeldungen von Beschäftigten bei den Kranken- und Unfallkassen sowie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu erleichtern. Ferner werde angestrebt, die elektronischen Verfahren „gesetzesfest“ zu machen. Jedes Jahr fielen 400 Millionen sogenannte Meldevorgänge an. Die Sozialversicherungsdaten von rund vier Millionen Unternehmen müssten regelmäßig gemeldet werden. Das erfordere leistungsfähige Systeme, die nun zu optimieren seien. Gabriele Schmidt (CDU) bezifferte den einmaligen Umstellungsaufwand für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger auf rund 93 Millionen Euro. Im Gegenzug würden die Arbeitgeber pro Jahr um rund 126 Millionen Euro entlastet, die Sozialversicherungsträger um etwa sieben Millionen Euro.

Die Opposition ist nicht grundsätzlich gegen eine solche Entlastung, gibt aber zu bedenken, dass gerade kleinere Firmen durch die neuen technischen Anforderungen überfordert werden könnten. Matthias Birkwald (Linke) gab ferner zu bedenken, dass mit dem Bürokratieabbau der Datenschutz oft eingeschränkt werde. Auch Wolfgang Strengmann-Kuhn sprach sich dafür aus, die Frage des Datenschutzes „intensiver“ zu betrachten.