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GESUNDHEIT : Am Puls der neuen Zeit

Mit dem E-Health- Gesetz soll der Datenaustausch im Gesundheitssystem beschleunigt werden

07.12.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
7 Min

Der Fall schockte die medizinische Fachwelt: In den USA diagnostizierte im September ein Arzt bei einem drei Jahre alten Mädchen Diabetes mellitus vom Typ 2. Früher wurde diese Variante der chronischen Stoffwechselerkrankung als Altersdiabetes bezeichnet und trat frühestens mit 40 auf. Nunmehr, so stellte der Kinderarzt Michael Yafi aus Houston fest, müsse in Betracht gezogen werden, dass auch sehr junge Patienten bereits unter Typ 2 Diabetes litten. Die Krankheitsursache bei dem Kind in den USA war gut sichtbar: Das Mädchen wog 35 Kilogramm, eine Folge von extrem fettreicher Nahrung.

Die Zuckerkrankheit hat erschreckende Ausmaße angenommen. Auch in Deutschland steigen die Fallzahlen rasant an. Experten gehen bei einer hohen Dunkelziffer davon aus, dass derzeit knapp zehn Millionen Menschen hierzulande an Diabetes erkrankt sind, mit möglichen Folgeschäden wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Augenleiden. Die Folgekosten in Deutschland werden auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Typ 2 Diabetes ist heilbar, Typ 1, der bei jüngeren Menschen auftritt, verfolgt die Patienten ein Leben lang.

Chroniker Die ständige Überwachung des Blutzuckerspiegels ist für Betroffene überlebenswichtig, daher stehen viele Diabetiker den neuen technischen Möglichkeiten in der Medizin, darunter der Telemedizin, aufgeschlossen gegenüber. So können mit Hilfe der Telemedizin digitalisierte Diabetestagebücher an den Arzt übermittelt werden. Das sogenannte E-Health-Gesetz (18/5293; 18/6905), das in der vergangenen Woche mit den Stimmen von Union und SPD, bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken vom Bundestag beschlossen wurde, soll auch dazu beitragen, chronisch Kranken eine bessere Versorgung zu ermöglichen und sieht unter anderem die Weiterentwicklung der Telemedizin vor.

Fristen Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens ist das derzeit wohl anspruchsvollste IT-Projekt in Deutschland. Für rund 200.000 Ärzte, 20.000 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser und mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte soll eine sichere digitale Infrastruktur entstehen. Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten wird ab 2016 eingeführt. Ab 2018 sollen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können. Um unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sind Medikationspläne geplant, zunächst in Papierform. Spätestens ab 2018 sollen sie auch elektronisch abrufbar sein. Arztbriefe sollen künftig ebenso elektronisch verschickt werden. Die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte und ein persönliches Patientenfach sollen spätestens Ende 2018 stehen. In dem Patientenfach könnten dann etwa Blutzuckermessungen von Diabetikern oder auch Daten aus Fitnessarmbändern (Wearables) abgelegt werden.

Weil sich allein die Einführung der eGK über mehr als zehn Jahre hingezogen hat, enthält der Gesetzentwurf Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen. So soll verhindert werden, dass die digitale Revolution gleich wieder erschlafft. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geriet jedoch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in Erklärungsnot, nachdem bekannt wurde, dass die Industrie womöglich wieder nicht in der Lage ist, Fristen einzuhalten und die nötigen Geräte zu liefern. Kathrin Vogler (Linke) nutzte die aktuelle Nachricht als Steilvorlage und hielt dem Minister in der Schlussdebatte vor, er habe den Abgeordneten die wichtige Information vorenthalten. Das sei "eine Unverschämtheit". Gröhe wehrte sich und erklärte, die Probleme der Industrie seien in der Anhörung zu dem Gesetz genannt geworden. Er geht davon aus, dass Ärzte und Kliniken wie geplant bis Mitte 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen seien.

Die Linksfraktion steht dem Digitalprojekt skeptisch gegenüber. Vogler gab zu Bedenken, es sei "zweifelhaft, ob eine solche Megadatensammlung in der heutigen Zeit mit vertretbarem Aufwand gesichert werden kann". Die Grünen verlangen auch Datensicherheit, halten die Verweigerungshaltung der Linken aber für rückständig und wollen mehr statt weniger Tempo. Maria Klein-Schmeink (Grüne) sagte, das Gesetz drücke entschlossen das aus, was schon lange gebraucht werde. Völlig unverständlich sei jedoch, weshalb die Datenschutzregeln nicht auch für externe Dienstleister gelten sollten und die Pflege in das System nicht mit einbezogen werde.

Datenhoheit Union und SPD wiesen die Bedenken der Opposition zurück und stellten die Vorteile für Patienten heraus. Katja Leikert (CDU) sagte, mit der Reform würden "die Zeiten von Fax und Karteikärtchen überwunden", die Weichen für mehr Wirtschaftlichkeit gestellt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Sie betonte, die Patienten könnten selbst entscheiden, welche Daten von ihnen gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe. In der Telemedizin sei der Weg für Techniken wie Röntgenberatung und Videosprechstunden schon geebnet.

Dirk Heidenblut (SPD) versicherte, das Zwei-Schlüssel-System sei sicher, denn nur mit den Schlüsseln des Patienten und des Arztes sei etwa die Patientenakte einzusehen. Mit neuen Verfahren wie der Telekardiologie und dem Telemonitoring könnten Entfernungen zwischen Ärzten und Patienten überbrückt werden.

Reiner Meier (CSU) sprach von einem "großen Schritt hin zu einer modernen Kommunikationstechnik" im Gesundheitswesen. Mit dem Gesetz würden mehr Transparenz und "klare technische Standards für die digitale Zusammenarbeit" ermöglicht. Versicherte könnten in ihrem Patientenfach "Befunde, Diagnosen und Behandlungsdaten transparent und jederzeit nachvollziehbar" dokumentieren. Mit der schnellen Verfügbarkeit der Informationen würden den Patienten nicht nur Doppeluntersuchungen erspart, sondern auch Behandlungsfehler.

Der Fall schockte die medizinische Fachwelt: In den USA diagnostizierte im September ein Arzt bei einem drei Jahre alten Mädchen Diabetes mellitus vom Typ 2. Früher wurde diese Variante der chronischen Stoffwechselerkrankung als Altersdiabetes bezeichnet und trat frühestens mit 40 auf. Nunmehr, so stellte der Kinderarzt Michael Yafi aus Houston fest, müsse in Betracht gezogen werden, dass auch sehr junge Patienten bereits unter Typ 2 Diabetes litten. Die Krankheitsursache bei dem Kind in den USA war gut sichtbar: Das Mädchen wog 35 Kilogramm, eine Folge von extrem fettreicher Nahrung.

Die Zuckerkrankheit hat erschreckende Ausmaße angenommen. Auch in Deutschland steigen die Fallzahlen rasant an. Experten gehen bei einer hohen Dunkelziffer davon aus, dass derzeit knapp zehn Millionen Menschen hierzulande an Diabetes erkrankt sind, mit möglichen Folgeschäden wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Augenleiden. Die Folgekosten in Deutschland werden auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Typ 2 Diabetes ist heilbar, Typ 1, der bei jüngeren Menschen auftritt, verfolgt die Patienten ein Leben lang.

Chroniker Die ständige Überwachung des Blutzuckerspiegels ist für Betroffene überlebenswichtig, daher stehen viele Diabetiker den neuen technischen Möglichkeiten in der Medizin, darunter der Telemedizin, aufgeschlossen gegenüber. So können mit Hilfe der Telemedizin digitalisierte Diabetestagebücher an den Arzt übermittelt werden. Das sogenannte E-Health-Gesetz (18/5293; 18/6905), das in der vergangenen Woche mit den Stimmen von Union und SPD, bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken vom Bundestag beschlossen wurde, soll auch dazu beitragen, chronisch Kranken eine bessere Versorgung zu ermöglichen und sieht unter anderem die Weiterentwicklung der Telemedizin vor.

Fristen Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens ist das derzeit wohl anspruchsvollste IT-Projekt in Deutschland. Für rund 200.000 Ärzte, 20.000 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser und mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte soll eine sichere digitale Infrastruktur entstehen. Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten wird ab 2016 eingeführt. Ab 2018 sollen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können. Um unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sind Medikationspläne geplant, zunächst in Papierform. Spätestens ab 2018 sollen sie auch elektronisch abrufbar sein. Arztbriefe sollen künftig ebenso elektronisch verschickt werden. Die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte und ein persönliches Patientenfach sollen spätestens Ende 2018 stehen. In dem Patientenfach könnten dann etwa Blutzuckermessungen von Diabetikern oder auch Daten aus Fitnessarmbändern (Wearables) abgelegt werden.

Weil sich allein die Einführung der eGK über mehr als zehn Jahre hingezogen hat, enthält der Gesetzentwurf Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen. So soll verhindert werden, dass die digitale Revolution gleich wieder erschlafft. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geriet jedoch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in Erklärungsnot, nachdem bekannt wurde, dass die Industrie womöglich wieder nicht in der Lage ist, Fristen einzuhalten und die nötigen Geräte zu liefern. Kathrin Vogler (Linke) nutzte die aktuelle Nachricht als Steilvorlage und hielt dem Minister in der Schlussdebatte vor, er habe den Abgeordneten die wichtige Information vorenthalten. Das sei "eine Unverschämtheit". Gröhe wehrte sich und erklärte, die Probleme der Industrie seien in der Anhörung zu dem Gesetz genannt geworden. Er geht davon aus, dass Ärzte und Kliniken wie geplant bis Mitte 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen seien.

Die Linksfraktion steht dem Digitalprojekt skeptisch gegenüber. Vogler gab zu Bedenken, es sei "zweifelhaft, ob eine solche Megadatensammlung in der heutigen Zeit mit vertretbarem Aufwand gesichert werden kann". Die Grünen verlangen auch Datensicherheit, halten die Verweigerungshaltung der Linken aber für rückständig und wollen mehr statt weniger Tempo. Maria Klein-Schmeink (Grüne) sagte, das Gesetz drücke entschlossen das aus, was schon lange gebraucht werde. Völlig unverständlich sei jedoch, weshalb die Datenschutzregeln nicht auch für externe Dienstleister gelten sollten und die Pflege in das System nicht mit einbezogen werde.

Datenhoheit Union und SPD wiesen die Bedenken der Opposition zurück und stellten die Vorteile für Patienten heraus. Katja Leikert (CDU) sagte, mit der Reform würden "die Zeiten von Fax und Karteikärtchen überwunden", die Weichen für mehr Wirtschaftlichkeit gestellt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Sie betonte, die Patienten könnten selbst entscheiden, welche Daten von ihnen gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe. In der Telemedizin sei der Weg für Techniken wie Röntgenberatung und Videosprechstunden schon geebnet.

Dirk Heidenblut (SPD) versicherte, das Zwei-Schlüssel-System sei sicher, denn nur mit den Schlüsseln des Patienten und des Arztes sei etwa die Patientenakte einzusehen. Mit neuen Verfahren wie der Telekardiologie und dem Telemonitoring könnten Entfernungen zwischen Ärzten und Patienten überbrückt werden.

Reiner Meier (CSU) sprach von einem "großen Schritt hin zu einer modernen Kommunikationstechnik" im Gesundheitswesen. Mit dem Gesetz würden mehr Transparenz und "klare technische Standards für die digitale Zusammenarbeit" ermöglicht. Versicherte könnten in ihrem Patientenfach "Befunde, Diagnosen und Behandlungsdaten transparent und jederzeit nachvollziehbar" dokumentieren. Mit der schnellen Verfügbarkeit der Informationen würden den Patienten nicht nur Doppeluntersuchungen erspart, sondern auch Behandlungsfehler.