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KULTUR : Lautstarke Kritik

Regierung will den Kulturgutschutz novellieren

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
2 Min

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wird erst einmal tief Luft holen, wenn der Bundestag das von ihr vorgelegte Kulturgutschutzgesetz in den kommenden Wochen verabschieden wird. Seit Monaten läuft eine wütende Phalanx aus Händlern, Sammlern und Künstlern Sturm gegen das Vorhaben.

Mit der Novelle sollen drei bereits gültige Gesetze zum Kulturgutschutz zusammengeführt und an bestehendes EU-Recht angepasst werden. Ziel ist es einerseits, die Einfuhr von illegal erworben Kulturgütern zu unterbinden, zum Beispiel aus Kriegsgebieten wie Syrien oder dem Irak. Anderseits soll aber auch die legale Ausfuhr an höhere Auflagen gekoppelt und im Fall von "national wertvollem Kulturgut" sogar unterbunden werden. An diesem Punkt entzündet sich die Kritik. Der Handel befürchtet finanzielle Einbußen und Sammler und Künstler den Wertverlust ihrer Werke, wenn deren Verkauf ins Ausland reglementiert oder gar verboten wird.

Alter und Wert Für den Export von Kulturgütern in Nicht-EU-Länder gelten allerdings bereits seit 23 Jahren Auflagen. Nun soll auch der Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes abhängig von Art, Wert und Alter des Kulturgutes genehmigungspflichtig werden. Der Gesetzentwurf sieht allerdings großzügigere Alters- und Wertgrenzen als die entsprechende EU-Verordnung vor. So soll die Ausfuhr eines Gemäldes erst ab einem Alter von 70 Jahren und einem Wert von 300.000 Euro genehmigungspflichtig sein. Die Werke lebender Künstler dürften somit kaum betroffen sein. Für archäologische Gegenstände oder Bestandteile von Bau- und Kulturdenkmälern soll eine Altersgrenze von 100 Jahren unabhängig vom Wert gelten.

Untersagt werden soll die Ausfuhr, wenn es sich bei einem Kunstwerk handelt, das im Verzeichnis "national wertvolles Kulturgut" eingetragen ist. Darüber entscheidet eine Expertenkommission. In dieses Verzeichnis eingetragen werden können Kulturgüter, die sich im Eigentum oder Bestand einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung befindet. Betroffen sein könnten also auch Leihgaben von privaten Sammlern. Auch gegen diesen Punkt richtet sich die Kritik. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Eintragung nur mit Genehmigung der privaten Verleihers erfolgen kann.

Weitgehend unstrittig hingegen sind jene Regelungen des Gesetzes, mit denen die Umsetzung der Unesco-Konvention von 1970 zur Rückgabe von illegal eingeführten Kulturgütern verbessert werden soll. Denn das Kulturgüterrückgabegesetz aus dem Jahr 2007, mit dem Deutschland die Unesco-Konvention umsetzte, hat sich nicht bewährt. Dies sieht eine Rückgabe von unrechtmäßig gehandelten Kulturgütern nämlich nur dann vor, wenn diese in ihren Herkunftsländern als geschütztes Kulturgut in entsprechenden Listen eingetragen sind. Doch viele Länder führen solche Listen erst gar nicht. In der Folge kam es nach Angaben der Bundesregierung bis heute trotz mehrerer Anträge zu keiner einzigen Rückgabe von unrechtmäßig gehandelten Kulturgütern. Mit der Gesetzesnovelle soll deshalb die Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten an die Regeln des europäischen Binnenmarktes angepasst und an eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes gekoppelt werden.

Nachdem der Bundesrat bereits am 18. Dezember über den Gesetzentwurf beraten hat, wird der Bundestag voraussichtlich noch in diesem Monat erstmalig über ihn debattieren.