Piwik Webtracking Image

wirtschafT II : Braunkohle als letzte Reserve

27.06.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
2 Min

Auch in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem vom Bundestag am Donnerstag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317, 18/8915, 18/8920). Mit dem Gesetz wird neben der Schaffung einer Kapazitätsreserve unter anderem auch der Bau von "Netzstabilitätsanlagen" ermöglicht. Für das zuvor vom Wirtschaftsausschuss noch geänderte Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, "wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.

Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen von diesem Jahr an Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Vorübergehend kann auf diese Braunkohlekraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, "wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Nach Ablauf der Sicherheitsbereitschaft würden diese Kraftwerke endgültig stillgelegt. Für die Sicherheitsbereitschaft und die Stilllegung sollen die die Kraftwerke betreibenden Konzerne eine Vergütung erhalten.