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ATOMAUFSICHT : Von Euratom bis IAEO

Blick auf die wichtigsten Organisationen

15.08.2016
2023-08-30T12:30:05.7200Z
2 Min

Wer kümmert sich um die Zulassung, Aufsicht und Kontrolle von Nuklearanlagen? Ein Überblick über die wichtigsten nationalen und internationalen Organisationen, Behörden und Gremien.

Deutschland Während hierzulande die Gesetzgebungskompetenz im Atomrecht beim Bund liegt, üben die Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Atomaufsicht aus. Meistens sind es die Landesumweltministerien, die über die Sicherheit der Kernkraftwerke im jeweiligen Bundesland wachen und sicherheitstechnische Änderungen genehmigen. Sie beaufsichtigen auch den Rückbau der stillgelegten Kernkraftwerke. Der Bund kontrolliert, ob die Länder rechtmäßig handeln. Das dem BMUB unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die zentrale Genehmigungsbehörde auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts und zählt zu seinen Schwerpunktaufgaben den Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung (wie UV-Strahlung, Röntgenstrahlung und Funkwellen). Es beurteilt zudem die Sicherheit von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren und fungiert als zentrale Störfallmeldestelle für alle meldepflichtigen Ereignisse. Das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) unterstützt das BMUB fachlich und wissenschaftlich bei der Genehmigung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Europa Die atomrechtlichen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben sich aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) vom 25. März 1957. Neben der EU ist die Euratom eine eigene supranationale Organisation, die vorrangig mit dem Ziel gegründet wurde, die friedliche, zivile Nutzung der Kernkaft in Europa zu fördern. Auch im Bereich der Forschung und dem Gesundheitsschutz arbeiten die Mitglieder seither zusammen. Die Euratom wird von Atomkraftgegnern scharf kritisiert, in Deutschland fordern sie den Austritt aus der Organisation. Eine entsprechende Petition an den Bundestag lehnte der Petitionsausschuss jedoch 2012 mit Verweis auf positive Aspekte des Vertrages ab. Im November 2012 votierte das Parlament zudem mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen Anträge von SPD (17/8927) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7670), die auf eine Änderung des Euratom-Vertrags beziehungsweise den Austritt Deutschlands zielten. Seit 1957 hat sich der Vertrag kaum verändert, jedoch trat im August 2014 eine Änderungsrichtlinie mit Vorschriften im Bereich der nuklearen Sicherheit in Kraft. Eine weitere, 2011 verabschiedete Richtlinie schuf einen Gemeinschaftsrahmen für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

International Ebenfalls 1957 wurde die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) gegründet, der derzeit 167 Mitgliedstaaten angehören. Sie fördert weltweit die friedliche Nutzung der Kernenergie, arbeitet Sicherheitsstandards und Empfehlungen aus und fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch. Durch Inspektionen soll sie verhindern, dass Nuklearmaterial entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen für militärische Zwecke missbraucht wird. Außerdem unterstützt sie Entwicklungsländer beim Einsatz nuklearer Technologien in Forschung, Medizin und Landwirtschaft. Im Dezember 2005 wurde die IAEO mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Deutschland ist nach den USA und Japan drittgrößter Beitragszahler.