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DIPLOMATIE : Verteidigung der Verteidiger

Menschenrechtsaktivisten geraten weltweit stärker unter Druck - aber es gibt Mittel und Wege, sie zu schützen und zu unterstützen

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
4 Min

Sie steht für eines von vielen Schicksalen: Die iranische Frauenrechtlerin Bahareh Hedayat, Gründungsmitglied der "Eine-Million-Unterschriften"-Kampagne für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Iran, saß seit 2009 in Haft. Im Mai 2010 wurde sie der "Propaganda gegen das System", "Störung öffentlicher Ordnung", "Teilnahme an illegalen Treffen", "Beleidigung des Präsidenten", "Beleidigung des Obersten Führers" und "Kommunikation mit ausländischen Medien" angeklagt und zu zehn Jahren verurteilt. Hedayat steht aber auch dafür, dass es sich lohnt, wenn Abgeordnete in Deutschland und Europa sich hartnäckig für bedrängte oder inhaftierte Menschenrechtsverteidiger einsetzen. Sie tun das parteiübergreifend und im Rahmen von Patenschaftsprogrammen des Menschenrechtsausschusses des Bundestages ("Parlamentarier schützen Parlamentarier") oder der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Bahareh Hedayat wurde nun, Anfang September, vorzeitig aus der Haft entlassen, auch nachdem sich Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich für sie verwendet haben.

Einschränkung Die Handlungsspielräume für Menschenrechtsverteidiger wie sie werden im weltweiten Maßstab kleiner. In einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses in der vergangenen Woche führten die Sachverständigen für diese Entwicklung vor allem zwei Faktoren an: Zum einen gebe es zunehmend das Bestreben von immer mehr Regierungen, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern einzuschränken, zu verhindern oder gar zu kriminalisieren sowie unter Berufung auf das Prinzip der Nichteinmischung Unterstützung für Menschenrechtsaktivisten von außen zu unterbinden. Diese Trends, auch darin herrschte Konsens, betreffen zwar vor allem autoritäre Regime, seien aber auch in einigen demokratischen Staaten, etwa in Indien, zu beobachten. In einer Reihe von Ländern machten die Experten andererseits wiederum schwache Regierungen und ein Mangel an Staatlichkeit als die entscheidende Faktoren aus, die zivilgesellschaftliche Spielräume und menschenrechtliches Engagement einengen oder unmöglich machen würden.

Jean Pierre Froehly vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) sprach mit Blick auf die 2014 verabschiedeten OSZE-Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern von einer "Implementierungslücke". Auf dem Papier seien in den OSZE-Staaten Schutzmechanismen zwar vorhanden, diese würden aber auf vielfältige Weise ausgehebelt: etwa durch restriktives Verwaltungshandeln, eine rigide Registrierungspraxis für Nichtregierungsorganisationen (NRO) und durch die Stigmatisierung als "ausländische Agenten". Es gelte hier unter anderem, durch Wahlbeobachtungen, durch Beobachtung von Gerichtsprozessen gegenzusteuern, gefragt sei aber auch Rechtsberatung in Verfassungsfragen, beim Wahlrecht oder in der NRO-Gesetzgebung.

Thomas Gebauer von der Hilfsorganisation "medico international" sagte, es bedürfe eines gezielten diplomatischen Handelns "aller Akteure bei allen Gelegenheiten und Treffen". Man müsse entschlossen klarmachen, dass es nicht allein um die Menschenrechte geht, sondern dass eine lebendige Zivilgesellschaft der Garant dafür ist, dass sich die Dinge in einem Land zum Besseren entwickeln. Gebauer ordnete die immer stärkeren Einschränkungen für Menschenrechtsverteidiger in eine größeren politischen Kontext ein: die wachsende Zahl von Ländern mit fragiler Staatlichkeit, die Zunahme von langfristigen Konflikten und eine global weiter aufgehenden sozialen Schere. Als konkrete Handlungsempfehlung nannte Gebauer unter anderem Erleichterungen bei der zwischenzeitlichen Aufnahme von bedrängten Menschenrechtsverteidigern sowie eine bessere Ausstattung der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung - dies im Sinne einer schnelleren diplomatischen Interventionsfähigkeit. Gebauer regte zudem an, bei Menschenrechtsfragen stärker auf soziale Dimension zu fokussieren - und dabei auch die Auswirkungen von deutschen Unternehmen im Ausland auf die Menschenrechtslage dort in den Blick zu nehmen.

Michael Krennerich von Universität Erlangen-Nürnberg betonte, es gebe trotz Gegenwind in den meisten Staaten sehr wohl Spielräume, etwas für Menschenrechtsaktivisten zu tun. "Man muss beharrlich für Menschenrechte und Menschenrechtsverteidiger eintreten, selbst wenn die Wirkung klein bleibt." Krennerich nannte Russland und China als Länder, die in ihrer Gesetzgebung für andere autoritäre Regime den Weg vorzeichnen, wie die Zivilgesellschaft kleinzuhalten sei. Demokratische Staaten seien aufgefordert, Gegenvorbilder zu kreieren - also etwa aufzuzeigen, wie NRO-Gesetze oder Gesetze zur Terrorabwehr so ausgestaltet werden, dass sie Menschenrechtskonform sind.

Am Pranger Martin Lessenthin von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) benannte unter anderem Russland, China, Pakistan, den Iran, die Türkei und Kuba als Beispiele für Länder, in denen Menschenrechtsverteidiger ebenso wie Blogger, Journalisten, Anwälte, Intellektuelle oder Umweltaktivisten bedrängt würden. Insbesondere China entwickle ein "immer perfekter werdendes Überwachungssystem". Hier würden etwa Menschenrechtsaktivisten verfolgt, die sich für geflüchtete nordkoreanische Frauen einsetzen. Peking halte sich nicht an internationale Normen und schicke diese Frauen ungeprüft zurück nach Nordkorea - "in den Tod, mit Sicherheit aber ins Lager".

Lessenthin warb dafür, dass die Bundesregierung bei Reisen in kritische Länder gezielt und konsequent das Gespräch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und mit Menschenrechtsaktivisten sucht. Bei Gerichtsprozessen gegen Menschenrechtsaktivisten solle Botschaftspersonal zu Beobachtung entsendet werden, auch gehe es in solchen Fällen um den Beistand für die Familien und nahen Mitarbeitern der Angeklagten oder Inhaftierten.