psychiatrie : Psychiatriereform beschlossen
Die medizinische Versorgung psychisch kranker Menschen wird neu geregelt. Der Bundestag verabschiedete vergangene Woche mit den Stimmen von Union und SPD den Gesetzentwurf (18/9528) "zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) in veränderter Fassung. Mit der Reform soll die Versorgung besser an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst werden.
Auf ein landeseinheitliches Preisniveau der Kliniken wird verzichtet. Statt dessen können psychiatrische und psychosomatische Kliniken auch ihr Budget weiter einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken soll der tatsächliche Aufwand sein, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung gelten sollen. Zudem sollen ambulante und stationäre Versorgung besser aufeinander abgestimmt werden. Testweise aufgelegt wird ein Programm zur Behandlung pädophiler Störungen.
Gesundheitsexperten hatten bei einer Anhörung zu dem Gesetz hinterfragt, ob am Ende das nötige Fachpersonal zur Verfügung stehe. So sei angesichts der fehlenden Investitionskostenfinanzierung der Länder eine Unterfinanzierung der Fachkliniken zu befürchten.
Der Gesetzentwurf sieht für 2017 ferner eine einmalige Finanzspritze aus der Reserve des Gesundheitsfonds für die Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Der Schätzerkreis hatte errechnet, dass auch aufgrund dieser Hilfe der durchschnittliche Zusatzbeitrag konstant bleiben kann.