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VERTEIDIGUNG : Soldaten unter der Lupe

Regierung fordert Sicherheitsüberprüfung

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
2 Min

Gewaltbereite Extremisten sollen nicht länger in den Genuss einer militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr kommen können, die sie zur Verübung von Terrorakten und anderen Gewalttaten befähigen. Angehende Soldaten sollen deshalb zukünftig einer sogenannten einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes (18/10009) vor, über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung an die Ausschüsse überwies.

Von der Überprüfung gemäß den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sollen nicht nur angehende Berufs- und Zeitsoldaten betroffen sein, sondern auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Nach Angaben der Regierung müssen jährlich rund 20.000 Soldaten überprüft werden, die ihren Dienst in der Bundeswehr beginnen. Die zusätzlichen Personal- und Verwaltungskosten beziffert die Regierung auf rund 8,2 Millionen Euro pro Jahr.

Bislang wird von angehenden Soldaten nur ein Führungszeugnis oder eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingefordert. Diese Maßnahmen erlaubten jedoch keine umfassenden Erkenntnisse über einen möglichen extremistischen Hintergrund der angehenden Soldaten, heißt es in der Gesetzesvorlage. Sicherheitsüberprüfungen sind bislang nur bei Soldaten vorgesehen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden und Einsicht in geheim eingestufte Dokumente haben.

Durchgeführt werden die Sicherheitsüberprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und die Nachrichtendienste des Bundes.

Vertreter der Koalitionsfraktionen begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich. Nach Angaben von Bernd Siebert (CDU) und Fritz Felgentreu (SPD) wurden seit 2007 24 ehemalige Bundeswehrsoldaten identifiziert, die sich islamistischen Terrorgruppierungen angeschlossen haben. Zudem sei auch eine ernstzunehmende Zahl von Rechtsextremisten in der Bundeswehr aufgespürt worden, die ihre militärische Ausbildung für verfassungsfeindliche Ziele missbrauchen wollten.

Kritik am MAD Auf Kritik stieß die Gesetzesvorlage bei der Opposition. Inge Höger (Linke) und Agnieszka Brugger (Grüne) wiesen darauf hin, dass der MAD bereits in den 1990er Jahren über die rechtsextremistische Gesinnung des späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos während seiner Bundeswehrzeit informiert gewesen sei und diesen als Informanten anwerben wollte. Dies sei durch den NSU-Untersuchungsausschuss ans Tageslicht gekommen. Statt dem MAD neue Aufgaben zu übertragen und ihn mit zusätzlichem Personal auszustatten, müsse er aufgelöst werden, forderte Brugger. Seine Aufgaben sollten in grundlegend zu reformierende Nachrichtendienste übergehen.