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Vor 60 Jahren... : Zwölf Monate Kaserne

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
1 Min

5.12.1955: Dauer des Grundwehrdienstes festgelegt Nachdem der Bundestag im Juli 1956 die Einführung der Wehrpflicht beschlossen hatte, ging es um die Frage, wie lange die Ausbildung an der Waffe dauern sollte. Am 5. Dezember 1956 legte das Parlament gegen die Stimmen der SPD und einiger FDP-Abgeordneter die Dauer des Grundwehrdienstes auf zwölf Monate fest. Zunächst waren 18 Monate im Gespräch.

Sachverständige hatten im Verteidigungsausschuss für eine eineinhalbjährige Dienstzeit plädiert, um "eine ausreichende und gründliche Ausbildung auch unter den veränderten technischen Umständen" zu gewährleisten, erklärte Berichterstatter Johann Peter Josten (CDU). Damit Grund-, Spezial- und Verbandsausbildung in zwölf Monaten zu schaffen seien, müsse die Ausbildung "komprimiert werden", so Josten weiter. "Es muss alles Überflüssige an militärischer Formalausbildung, überhaupt alles, was unter Anlegung der Mindestmaßstäbe entbehrlich ist, weggelassen werden." Die SPD nutzte die Bundestagsdebatte, um ihre generelle Kritik an der Wehrpflicht zu erneuern, die aus ihrer Sicht auch den Graben zwischen Ost und West vertiefen könnte. Richard Jaeger (CSU) bügelte die Bedenken ab: "Ob wir die Wehrpflicht einführen oder nicht, das mag eine Frage sein, die auch mit dem Problem der Wiedervereinigung zusammenhängt", sagte er. Die Dauer der Dienstzeit habe aber "nun wirklich auf die Frage der Wiedervereinigung keinen Einfluss". Unter dem Eindruck des Mauerbaus wurde die Wehrdienstzeit aber ab Juli 1962 auf 18 Monate verlängert. Benjamin Stahl