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Lkw-Maut : Fortschritte auf dem Weg zur Nutzerfinanzierung

Ab 2018 werden Lastkraftwagen ab einer Gesamtlast von 7,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen zur Kasse gebeten. Das findet auch die Opposition gut

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Ab dem Jahr 2018 gilt für Lkw auf allen Bundesstraßen die Mautpflicht. Der Bundestag verabschiedete vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition die Ausweitung der derzeit auf Autobahnen und einzelnen Abschnitten von Bundesstraßen geltende Maut auf alle Bundesstraßen. Selbst die Opposition findet die Idee gut - votierte gleichwohl mit Enthaltung. Linken und Grünen geht die Neureglung nicht weit genug.

Das Gesetz (18/9440, 18/10440) sieht vor, dass ab 2018 Brummis mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen bei der Nutzung von Bundesstraßen Maut zahlen müssen. Wie hoch diese ist, regelt das Gesetz nicht. Das neue Wegekostengutachten 2018 bis 2020, welches von zentraler Bedeutung für die Ermittlung der Mautsätze ist, befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung. Union und SPD fordern in einer Entschließung gleiche Sätze für Autobahnen und Fernstraßen, um Vermeidungsstrategien zu verhindern. Gleichzeitig wollen sie, dass die Mautteilsätze anhand der Achslast bestimmt werden. Was mit dem Geld passierten soll, ist hingegen im Gesetz geregelt: Es soll vollständig in den Bundeshaushalt fließen und abzüglich eines Betrags von 150 Millionen Euro dem Verkehrsetat zugeführt werden.

Ein weiterer Schritt wird mit dem Gesetz angekündigt, aber nicht vollzogen - sehr zum Ärger der Opposition. So soll spätestens bis Ende 2017 eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw - ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht - und auf Fernbusse sowie der Einbeziehung der Lärmkosten durchgeführt werden.

Auf Betreiben von Union und SPD hat der Verkehrsausschuss einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. Herausgenommen aus der Mautpflicht sind nun landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Außerdem soll das Verkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrates die Mautpflicht auf jene Landesstraßen ausdehnen können, die zur Vermeidung der Maut geeignet sind oder als wichtige Verkehrsknoten gelten. Die Forderung der Linksfraktion, die Fernbusmaut nicht erst zu prüfen sondern bereits jetzt einzuführen, lehnte der Ausschuss ab.

Zufrieden mit der gefundenen Regelung ist man bei der Union. Es handle sich insgesamt um ein gutes Bündel von Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Nutzerfinanzierung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die Erfolgsgeschichte der Lkw-Maut werde damit fortgeschrieben.

Aus Sicht die SPD ist mit dem Gesetz eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Angestrebt werde, künftig die tatsächlichen Belastungen zu berücksichtigen, die durch Verkehre entstünden. Hervorzuheben sei, dass bestimmte Daten aus der Mauterhebung künftig öffentlich verfügbar gemacht werden sollen, da man so den Verkehr besser steuern könne.

Linke und Grüne begrüßen die Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen. Kritisch gesehen wird der Umgang mit den erfassten Daten. Hier gebe es eine große Lücke, kritisiert die Linksfraktion.

Für die Grünen ergibt sich aus der Übermittlung von Bewegungsdaten an eine Zentrale die Gefahr, dass Dritte möglicherweise auf Verkehrsdaten mit Aufenthaltsorten zugreifen können. Positiv ist aus Sicht der Fraktion, dass die Einnahmen aus der Maut dem dringend erforderlichen Erhalt der Straßen zugutekämen und nicht dem Neubau.