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JUGEND II : Mehr Rechte für Kinder

Experten uneins über Grundgesetzänderung

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Die Forderung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz und einem Bundeskinderbeauftragten stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu den Anträgen der Fraktionen (18/6042, 18/5103) in der vergangenen Woche sprachen sich die Sachverständigen jedoch mehrheitlich für größere Anstrengungen zur Gewährleistungen von Kinderrechten in der Praxis und die Schaffung von niedrigschwelligen Beschwerdemöglichkeiten auf kommunaler Ebene aus.

Die Rechtswissenschaftler Friederike Wapler von der Humboldt-Universität Berlin und Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin argumentierten, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verfassungsrechtlich wenig Sinn mache. Kinder seien bereits jetzt Träger aller Grundrechte. Dies sei auch Tenor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, führten Wapler und Wiesner aus. Eine Grundgesetzänderung hätte lediglich symbolischen Charakter und könne dem Thema politisch mehr Gewicht verleihen. Für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz plädierten hingegen Immanuel Benz vom Deutschen Bundesjugendring, der Soziologe Manfred Liebel von der Freien Universität Berlin und Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für Unicef. Dies wäre ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in deutsches Recht, sagte Sedlmayr. Benz argumentierte, Kinder seien zwar laut Verfassungsgericht Grundrechteträger, könnten die ihnen zustehenden Rechte in der Praxis aber nur über ihre Eltern einfordern.

Kinderbeauftragter Der Forderung nach einem Bundeskinderbeauftragten beziehungsweise einer Ombudsstelle beurteilte Benz hingegen kritisch. Die vorhandenen Strukturen und Instrumente würden nicht ausreichend genutzt, um den Kinderrechten Geltung zu verschaffen. Diese Defizite ließen sich jedoch nicht durch zusätzliche Strukturen beseitigen. Friederike Wapler bezeichnete die Vorstellung, dass ein Bundeskinderbeauftragter ein Ansprechpartner für Minderjährige wäre, als "lebensfremd". Kinder und Jugendliche suchten sich Hilfe vor allem in ihrem näheren sozialen Umfeld oder bei niedrigschwelligen örtlichen Einrichtungen.

Liebel und Sedlmayr hingegen sprachen sich dezidiert für einen Bundeskinderbeauftragten aus. Viele kinder- und jugendpolitische Entscheidungen würden auf Bundesebene getroffen, deshalb müsse auch auf Bundesebene eine entsprechende Institution geschaffen werden. Innerhalb der Europäischen Union gebe es nur vier Staaten, die nicht über eine solche Institution verfügten. Allerdings, so räumte Sedlmayer ein, seien die hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung und ihrer rechtlichen Möglichkeiten sehr unterschiedlich gestaltet.

Weitestgehend einig waren sich die Sachverständigen allerdings darin, dass die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in allen Bereichen, die sie betreffen, verbessert werden müssen. Der "Zugang zum Recht" sei ein zentrales Menschenrecht, sagte Claudia Kittel von der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschrechte. Eine solche Beschwerdesystem fehle in Deutschland bislang. In diesem Sinne äußerte sich auch die Sozialpädagogin Ulrike Urban-Stahl von der Freien Universität Berlin. Derzeit gebe es lediglich in Sachsen-Anhalt einen Landeskinderbeauftragten sowie etwa 100 Kinderbeauftragte in den rund 11.000 Kommunen. Urban-Stahl verwies in diesem Zusammenhang auf die guten Erfahrungen mit den Ombudsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch.