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GESUNDHEIT : Rentner fühlen sich von der Politik geprellt

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Sozialrechtsexperten plädieren dafür, doppelte Beitragszahlungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglichst zu verhindern. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche in Berlin gaben Sachverständige zu Bedenken, dass die sogenannte Doppelverbeitragung für die Stärkung des Drei-Säulen-Modells von gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge nicht hilfreich sei. Anlass für die Anhörung war ein Antrag (18/6364) der Fraktion Die Linke mit der Forderung, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge zu beenden.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wies in seiner Stellungnahme auf das ,,beitragsrechtliche Sonderopfer" hin, das von Rentnern mit Versorgungsbezügen verlangt werde. Hier gebe es ,,lange überfälligen gesetzgeberischen Korrekturbedarf". Das grundlegende Problem seien nicht die Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und Versorgungsbezüge, sondern die Beitragshöhe und die Frage, wer den Beitrag trägt. Bis 2004 hätten Rentner nur die Hälfte des Beitragssatzes zahlen müssen, nach einer Gesetzesänderung seither jedoch den vollen Satz. Dieses ,,Sonderopfer" werde auch nicht durch die Beitragsfreiheit bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Ansparphase der Versicherung ausgeglichen. Der Arbeitgeberverband BDA hält die Forderung der Linken ebenfalls für richtig und folgerte: ,,Daher sollten tatsächlich vorliegende Fälle von Doppelverbeitragungen, insbesondere im Rahmen der Riesterförderung bei betrieblicher Altersvorsorge, beseitigt werden.

Ungleichbehandlung Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind Doppelverbeitragungen bei Versorgungsbezügen selten. Sie könnten zwar nicht ausgeschlossen werden, seien aber ,,atypisch" und angesichts der geringen Menge ,,eher zu vernachlässigen".

Der DGB sprach sich ,,gegen jede Doppelverbeitragung" aus, weil damit die notwendige Altersvorsorge unattraktiver werde. Nach Ansicht des DGB sollte zur alten Regelung von vor 2004 mit der hälftigen Beitragspflicht zurückgekehrt werden, weil durch die Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz die Rentner übermäßig belastet würden. Dem schlossen sich mehrere andere Experten an, halten solche Korrekturen aber für schwer umsetzbar.

Mehrere Sachverständige machten auf die Ungleichbehandlung bei privat fortgeführten Direktversicherungen und Leistungen aus Pensionskassen aufmerksam. Während bei den Direktversicherungen nur jener Anteil mit Beiträgen belegt sei, der auf die Beitragszahlung im Beschäftigungsverhältnis zurückgehe, würden bei fortgeführten Pensionskassenverträgen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dieser formalistisch begründete Unterschied sei nicht nachvollziehbar.

In der Anhörung sprachen verschiedene Experten von einem komplexen System mit unterschiedlichen Fallkonstellationen, das hinsichtlich der Sozialbeiträge inkonsistent und intransparent geregelt sei. Die verschiedenen Regelungen seien den Beitragszahlern und Rentnern schwer vermittelbar. Zahlreiche Rentner verfolgten die einstündige öffentliche Anhörung im Bundestag von den Zuschauertribünen aus. Zwischendurch kam es aus den Zuschauerreihen zu lauten Unmutsäußerungen.