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finanzen : Es gibt noch hohe Erträge fürs Geld

Einfachere Produktinfos sollen Sparer in Dividendenpapiere locken

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
2 Min

Die Deutschen sind Aktienmuffel. Nur neun Millionen Bundesbürger und damit 1,3 Millionen weniger als vor zehn Jahren halten Anteilsscheine an Unternehmen oder Aktienfonds. Die übrigen Sparer favorisieren Tages- und Festgeldkonten mit Mini-Zinsen im Promillebereich, während sich zum Beispiel Aktionäre der teilstaatlichen Deutschen Telekom im vergangenen Jahr über eine Dividendenrendite von 3,36 Prozent freuen konnten, die zudem noch ohne Abzug von Abgeltungssteuer ausgezahlt wurde. Die Politik möchte mehr Interesse für Unternehmensbeteiligungen wecken und die Beratung von potenziellen Aktionären erleichtern.

Produktinformation Dazu will die Große Koalition die vorgeschriebenen Produktinformationsblätter vereinfachen. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (18/10936) begrüßte das Deutsche Aktieninstitut das geplante standardisierte Produktinformationsblatt. Dieses könne es kleinen Banken erleichtern, wieder in Einzelaktien zu beraten. "Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Aktienkultur in Deutschland", so das Institut. Auch Professorin Dörte Poelzig (Universität Passau) begrüßte den Vorschlag grundsätzlich, "da die Schutzbedürftigkeit der Privatanleger bei der Anlageberatung zu Aktien, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten geringer ist". Das Informationsbedürfnis der Anleger beschränke sich im Wesentlichen auf Risiken, Chancen und Rechte, die allgemein mit Aktien und nicht mit dem konkret empfohlenen Einzelwert verbunden seien. Dagegen steht die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz einem "Gattungs-Produktinformationsblatt" "eher kritisch" gegenüber, da nur allgemeine Informationen gegeben würden und auf die spezifischen Merkmale einer Aktie nicht eingegangen werde.

Auch ein anderes Ziel des Gesetzentwurfs, das bisherige Beratungsprotokoll für Anleger durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen, wurde unterschiedlich beurteilt. In der Erklärung muss erläutert werden, wie die Beratung auf Präferenzen, Anlageziele und andere Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Die bisherigen Beratungsprotokolle seien eher hinderlich gewesen und hätten Beweisprobleme mit sich gebracht, so die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Rechtsanwalt Peter Mattil erklärte: "Die Aufgabe des Beratungsprotokolls halten wir für falsch." Wenn der Kunde vom Unternehmen informiert werde, dass die empfohlene Anlage für ihn geeignet sei, "wird er beruhigt sein und keinen Anlass sehen, den genauen Inhalt der Geeignetheitserklärung zu prüfen". Und der Berater werde dazu verleitet, die Angaben des Kunden im Beratungsgespräch und dessen Ablauf in der für ihn günstigen Weise darzustellen, betonte Mattil.

Grundsätzliche Änderungen verlangte die Verbraucherzentrale (Bundesverband) und empfahl, innerhalb von fünf Jahren eine Abkehr von der Provisionsberatung vorzunehmen. Der Ausstieg aus der heute üblichen Provisionsberatung sei mit Blick auf die Schäden für Verbraucher und die resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden unausweichlich. Die Übergangsfrist gebe den Filialbanken Zeit, ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von Provisionszahlungen der Emittenten zu verringern. Mattil schilderte in seiner Stellungnahme einen Fall, in dem von einer Investitionssumme von 50.000 Euro direkt 10.000 Euro als Provision abgezogen worden seien. Bei Schiffsfonds oder Medienfonds lägen ihm Nachweise über Provisionen von 25 Prozent vor, so der Anwalt.