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FRAUEN : »Mühsamer Kompromiss«

Bundestag verabschiedet Entgelttransparenzgesetz. Linke und Grüne halten es für untauglich

03.04.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
4 Min

Nadine Schön (CDU) macht sich keine Illusionen über das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das der Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedete: "Wir werden die Lohnlücke mit diesem Gesetz nicht beseitigen, aber wir geben den Frauen damit Werkzeuge an die Hand, mit denen sie dagegen vorgehen können", sagte sie in der abschließenden Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133). Und zumindest an einem Punkt schloss sich die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws, dieser Aussage an: "Liebe Kollegin Schön, Sie haben gerade gesagt, dass Sie die Lohnlücke mit diesem Gesetz nicht beseitigen. Das stimmt." Allerdings hält Schauws auch jenes "Werkzeug", das den berufstätigen Frauen in Deutschland gegenüber ihren männlichen Kollegen zu mehr Gerechtigkeit auf dem Lohnzettel verhelfen soll, für ungeeignet. Das Gesetz schaffe nicht nur keine Entgeltgleichheit, "es sorgt noch nicht einmal für eine wirkungsvolle Transparenz", befand Schauws.

Etwa 21 Prozent verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich weniger als Männer. Einberechnet in diesen Wert, die sogenannte unbereinigte Lohnlücke, sind Gehaltsunterschiede, die verschiedene Ursachen haben. Frauen arbeiten öfter in Teilzeit als Männer, ergreifen schlechter bezahlte Berufe, werden seltener in besser bezahlte Führungspositionen befördert oder erleiden einen schwangerschaftsbedingten Karriereknick. Aber selbst wenn diese Faktoren berücksichtigt werden, bleibt eine sogenannte bereinigte Lohnlücke: Bis zu sieben Prozent weniger verdienen Frauen je nach Branche bei gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit als Männer. Es sei nicht nur "eine Selbstverständlichkeit", sagte Nadine Schön, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen; dies sei eigentlich auch "gesetzlich geregelt". In der Realität sei dies jedoch leider nicht immer der Fall.

Nun will die Regierungskoalition mit dem Entgelttransparenzgesetz auch in der Realität für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. "Wir brauchen mehr Transparenz bei der Lohnfindung. Darum geht es in diesem Gesetz", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). So müssen Arbeitgeber den beschäftigten Frauen auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie eigentlich bezahlt werden und wie hoch die Gehälter der Männer für vergleichbare Tätigkeiten ausfallen. Dieses Auskunftsrecht gilt jedoch erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Angestellten. Nach einer weiteren Bestimmung des Gesetzes müssen Betriebe mit mehr als 500 Angestellten Messverfahren zur Überprüfung der Entgeltgleichheit einführen und entsprechende Berichte verfassen. Mit diesen Maßnahmen soll insgesamt für mehr Transparenz gesorgt und den Frauen die Möglichkeit eröffnet werden, gegen Lohndiskriminierungen vorzugehen, notfalls auch vor Gericht.

Doch nach Ansicht der Opposition greifen diese Maßnahmen zu kurz. Die Begrenzung des Auskunftsanspruchs auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten "schließt doch aber von vornherein viele Frauen aus", monierte für Die Linke Sabine Zimmermann. "Außerdem werden viele Frauen ihren Auskunftsanspruch gar nicht erst nutzen, denn sie haben Angst, ihr Arbeitsverhältnis zu gefährden. Wer es dennoch tut, müsste den nicht einsichtigen Arbeitgeber mit einer Klage belegen. Davor schrecken natürlich die meisten Frauen zurück, und das ist auch verständlich", argumentierte Zimmermann. Aus diesem Grund ist auch für die Grünen das Gesetz nicht tauglich. Entgeltgleichheit müsse für alle Frauen gelten, forderte Ulle Schauws. Rund 60 Prozent der berufstätigen Frauen würden durch das Gesetz aber gar nicht erreicht.

Unzufrieden sind Linke und Grüne aber auch mit den geforderten Prüfverfahren in Betrieben mit mehr als 500 Angestellten. Diese müssten nach den Gesetzesvorgaben nicht zertifiziert sein, kritisierten Zimmermann und Schauws. Und es fehle ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht "auf den risikoreichen individuellen Klageweg angewiesen" sind, um zu ihrem Recht zu kommen.

Die von den Grünen vorgelegten drei Änderungsanträge (18/11756, 18/11757, 18/11758), in denen sie das Auskunftsrecht ab zehn Beschäftigten, ein Verbandsklagerecht und die Einführung zertifizierter Prüfverfahren fordern, wurden ebenso von der Koalition abgelehnt wie zwei ältere Anträge der Linksfraktion und der Grünen (18/4321, 18/6550) zu diesen Problematiken.

Dass die Linken und Grünen mit ihrer Kritik durchaus wunde Punkte am Gesetz getroffen haben, räumten auch CDU-Frau Schön und SPD-Fraktionsvize Carola Reimann ein. Auch in ihrer Fraktion gebe es widerstreitende Wünsche, sagte Schön: Auf der einen Seite stünden die Wirtschaftspolitiker, die bürokratische Belastungen für Unternehmen befürchten. "Auf der anderen Seite sind die Frauen, die sagen: Eigentlich ist uns das zu wenig; wir hätten gerne mehr gehabt." Das Gesetz sei eben ein "mühsam ausgehandelter Kompromiss" zwischen dem Familienministerium und den Gewerkschaften und Arbeitgebern. Trotzdem werde mit dem Gesetz ein Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen gemacht, resümierte Schön.

Kämpferische Ansagen Reimann kündigte indessen an, dass es aus SPD-Sicht nicht der letzte Schritt sein wird: "Wir wollen durchaus noch eine Schippe drauflegen - beim Auskunftsrecht, bei der Berichtspflicht und auch bei den verpflichtenden und zertifizierten Prüfverfahren", sagte sie. Zugleich attackierte Reimann den Koalitionspartner. CDU und CSU hätten im Koalitionsausschuss eine weitere wichtige Verbesserung für Frauen am Arbeitsmarkt blockiert, nämlich das Rückkehrrecht von Teilzeitarbeit in die vorherige Vollzeitarbeit.

Linke und Grüne bewerten die kämpferischen Ansagen der SPD in diesen Tagen aber eher kritisch. Es gehöre schon "eine Menge Chuzpe dazu", konstatierte der Grüne Schauws, wenn der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz die Lohnlücke als "eine der größten Ungerechtigkeiten" bezeichne, die er abschaffen wolle, und gleichzeitig das von SPD-Ressortchefin Schwesig geführte Ministerium ein "so mickriges Gesetz" vorlege.