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gesundheit : Kinderrechte werden gestärkt

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
1 Min

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Das beschloss der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen von Union und SPD. Der in den Ausschussberatungen noch leicht veränderte Gesetzentwurf (18/11291; 18/12422) sieht einen Auskunftsanspruch für jene Personen ab 16 Jahren vor, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden. Im Detail geregelt werden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten. So können künftig Personen, die meinen, durch eine Samenspende gezeugt zu sein, auch eine solche Auskunft beantragen. Zugleich wird durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen. So soll verhindert werden, dass an Samenspender im Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht Ansprüche gestellt werden.

Linke und Grüne werteten die Reform als richtigen, aber zu kleinen Schritt und enthielten sich. So profitierten Altfälle nicht, ebenso blieben die privaten sogenannten Becherspenden außen vor und solche, die aus dem Ausland kämen. Das Gesetz könne nur der Einstieg sein in eine Reform des Kindschaftsrechts. pk