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Vor 20 Jahren... : Organspenden geregelt

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

25.6.1997: Bundestag verabschiedet Transplantationsgesetz Dass ein Gesetz mit dem Potenzial, über Leben und Tod zu entscheiden, selbst bei den großen Kirchen auf Zustimmung stieß, war ein gutes Zeichen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, erklärte, das Gesetz trage den Positionen der katholischen Kirche "weitgehend Rechnung". Die Evangelische Kirche in Deutschland nannte es eine Chance, "Verunsicherungen zu überwinden". Die Rede ist vom Transplantationsgesetz, das der Bundestag am 25. Juni 1997 verabschiedet hatte.

Das Gesetz sollte Rechtssicherheit für Mediziner und Angehörige bringen und Organhandel verhindern. Kern der Regelung war, dass auch Angehörige die Zustimmung zu einer Organentnahme geben können, wenn eine eindeutige Willenserklärung des Spenders nicht vorliegt. Voraussetzung dafür sollte die Feststellung des Todes durch zwei unabhängige Ärzte sein, das heißt, dass keinerlei Hirnfunktionen mehr nachgewiesen werden können - einer der umstrittensten Punkte.

Vor allem die Grünen warnten davor, einen neuen Todesbegriff zu definieren. Es dürfe nicht dazu kommen, "dass wegen neuer Möglichkeiten der Medizin das traditionelle Todesverständnis verändert wird", sagte Monika Knoche. Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) wies die Bedenken zurück. "Die Kriterien für die Feststellung des Todes" seien von Medizinern zu definieren, nicht von der Politik. Nach gut fünfstündiger Debatte stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Zweidrittel-Mehrheit für das Gesetz. Benjamin Stahl