Piwik Webtracking Image

FAMILIE : Verschobene Reform

Neuregelung für Pflegekinder kommt nicht

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

Die angestrebte Reform des Pflegekinderwesens bleibt aus. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag zwar den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (18/12330) in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (18/12946) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Noch zwei Tage vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte der Familienausschuss aber auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Passagen zur Neuregelung des Pflegekindwesens aus der Vorlage gestrichen. Vor allem der Unionsfraktion ging die ursprüngliche Fassung zu weit. Ihrer Ansicht nach würden die Rechte der leiblichen Eltern zu stark eingeschränkt.

Die ehemalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte mit dem Gesetzentwurf unter anderem erreichen wollen, dass bereits bei Beginn eines Pflegeverhältnisses festgelegt wird, wie lange ein Kind bei Pflegeeltern verbleiben soll. Zudem sollten Gerichte zukünftig auch gegen den Willen der leiblichen Eltern den Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie anordnen können. Im Gegenzug sollte leiblichen Eltern verstärkt geholfen werden, wieder erziehungsfähig zu werden. Erklärtes Ziel war es, für Pflegekinder stabilere und dauerhaftere Verhältnisse zu schaffen. Nach geltender Rechtslage müssen die leiblichen Eltern zustimmen, ob ihr Kind in eine Pflegefamilie kommt. Ihre Zustimmung können sie jederzeit widerrufen.

Heimaufsicht Der vom Familienausschuss gebilligte und vom Bundestag verabschiedete Teil des Gesetzentwurfes sieht unter anderem eine verbesserte Heimaufsicht und vermehrte Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch vor. Zudem wird die Kooperation zwischen Ärzten und Jugendämtern sowie der Jugendstrafjustiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Jugendgerichten verbessert. Ebenso wird Kindern und Jugendlichen ein uneingeschränkter Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe eingeräumt und die Einrichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.

Bei den Oppositionsfraktionen stieß die Gesetzesvorlage auf heftige Kritik. Die ursprünglich angestrebte "inklusive Lösung" für eine umfassende Reform des SGB VIII sei gescheitert, monierten Linke und Grüne übereinstimmend. Besonders die Regelung, nach der den Bundesländern die Möglichkeit einräumt wird, Rahmenverträge mit den Kommunen über die Leistungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge abzuschließen, lehnten Linke und Grüne ab. Dies könne zu Standardabsenkungen und zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Jugendhilfe führen, lauteten die Argumente der Opposition.

Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück: Eine Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Kinder beim Bezug von Leistungen sei durch das Grundgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich ausgeschlossen, erwiderten Union und SPD.