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urheber : Geschützte Werke nutzen

Rechteinhaber werden pauschal vergütet

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

In Schulen, Universitäten und an Bibliotheken dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Werke in einem bestimmten Umfang frei genutzt werden. Urheber und Rechteinhaber werden dafür über Verwertungsgesellschaften pauschal vergütet. Das sieht die Reform des Wissenschafts-Urheberrechts (18/13014) vor, die der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Nach mehr als zehnjähriger Diskussion gibt es nun die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke - wenngleich auch in geringerem Umfang, als noch im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit dürfen an Bildungseinrichtungen "bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden".

Anders als noch in der Vorlage der Bundesregierung geplant, fallen Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften nicht unter die Schranke. Geregelt wird in dem Gesetz auch, dass Verträge zur Umgehung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke unzulässig und damit unwirksam sind.

In der Debatte zeigten sich sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als auch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zufrieden. Mit dem Gesetz sei eine Balance der widerstrebenden Interessen zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Verlagen gefunden worden, befand Wanka. Die Regelung schaffe mehr Rechtssicherheit, sagte der Justizminister. Es sei nun eindeutig geregelt, "was erlaubt ist und was nicht".

Petra Sitte (Die Linke) bemängelte, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf durch die "Lobbyarbeit der Verlage" verschlechtert worden sei. Dass Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften nun gar nicht mehr unter die Schranke fielen, sei ein deutlicher Rückschritt. "Mit der Befristung aller Schranken für Bildung und Wissenschaft haben wir eine tickende Zeitbombe in dem Gesetz", warnte Sitte.

Ähnlich sah das Kai Gehring (Grüne). Die von Rechtspolitikern der Union initiierte Beschränkung des Gesetzes auf Fachpublikationen erschwere den Zugang für Schüler und Lehrer zu Zeitungsartikeln für den Unterricht. Die Gültigkeit des Gesetzes auf fünf Jahre zu begrenzen, nannte Gehring einen Kardinalfehler.

Christian Flisek (SPD) sprach von einem ausgewogenen Gesetz. Es gebe nun Rechtssicherheit für Schulen und Universitäten. Die pauschale Vergütung eines erlaubnisfreien Basiszugangs sorge für eine angemessene Vergütung für die Rechteinhaber.

Der CDU-Rechtsexperte Stefan Heck sieht durch das Gesetz Urheber benachteiligt. Die kritisierte Befristung sei vor diesem Hintergrund die Bedingung für die Zustimmung zu dem Gesetz gewesen, betonte er. Wenn das nächste Mal im Bundestag über dieses Feld beraten werde, so seine Hoffnung, werde es Mehrheiten geben, "die das geistige Eigentum höher einschätzen, als das heute der Fall ist".

Sein Fraktionskollege Michael Kretschmer sprach hingegen von einem fairen Ausgleich. Pauschalvergütungen seien der richtige Weg - Einzelvergütungen zu komplex und bürokratisch, befand der CDU-Bildungspolitiker.