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ÜBERBlick : Gleiche Rechte und Pflichten

Die Regelungen des neuen Gesetzes und die Unterschiede zur kirchlichen Trauung

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." So heißt es in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sobald das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft tritt. Damit haben homosexuelle Ehepartner alle gesetzlichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle - auch das volle Adoptionsrecht. Die Adoption von Minderjährigen ist in Deutschland nur Ehepartnern möglich. Durch die Öffnung der Ehe ist eine Änderung des Adoptionsrechtes nicht nötig gewesen.

Auch homosexuelle ausländische Staatsbürger, deren Heimatland die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, können in Deutschland zukünftig heiraten. Nach Paragraf 1309 BGB müssen Ausländer eigentlich ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Herkunftsstaates vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Ehe mit dem zukünftigen Ehepartner kein rechtlicher Hindernisgrund entgegensteht. Durch die Gesetzesänderung werden ausländische Staatsbürger jedoch von dieser Regelung befreit, wenn der Herkunftsstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt.

Lebenspartnerschaften Mit der Öffnung der Ehe wird auch das Lebenspartnerschaftsgesetz geändert. So können bereits bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften auf Antrag beider Lebenspartner beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden. Neue Lebenspartnerschaften können zukünftig jedoch nicht mehr eingetragen werden, für bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften besteht Bestandsschutz.

Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland bleiben durch die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe unberührt. In der Katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen, in denen die Ehe als eine von Gott gewollte Institution zwischen Mann und Frau gilt, ist eine gleichgeschlechtliche Trauung nicht möglich.

In der Evangelischen Kirche Deutschlands ist die Situation unterschiedlich. In den meisten der 20 evangelischen Landeskirchen ist eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich, in einigen ist diese einer Trauung gleichgestellt. In der Evangelischen Kirche gilt die Ehe nicht als Sakrament.

Im Islam und im Judentum ist eine Ehe nach religiösem Recht nicht möglich. Liberale jüdische Gemeinden ermöglichen aber eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.