Piwik Webtracking Image

Finanzen : Banken haben ausgezockt

Nach der Krise beschlossene Maßnahmebündel sollen Steuerzahler schonen

24.07.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
3 Min

Vor zehn Jahren begann die internationale Finanzkrise mit Problemen im Immobilien-Sektor der USA. Die Schockwellen des Zusammenbruchs der Lehman-Brothers-Bank erreichten auch Europa und Deutschland, wo es die kleine Deutsche Industriebank (IKB) traf. Die IKB wurde in einer Blitzaktion mit rund zehn Milliarden Euro von Staat gerettet und anschließend verkauft. Der deutsche Gesetzgeber und die Europäische Union zogen umfassende Konsequenzen aus der Finanzkrise: Nie wieder sollen Banken auf Kosten der Steuerzahler gerettet werden. Zu den wichtigen Maßnahmen gehörten die Schaffung einer Europäischen Bankenunion und die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Bankenabwicklungsfonds (18/3088), die 2014 auf den Weg gebracht wurden. Ein Jahr später beschloss der Bundestag (18/6091) den, wie der CSU-Abgeordnete Alexander Radwan seinerzeit formulierte, "letzten Baustein bei der Bankenunion. Ziel ist, dass wir künftig den Steuerzahler nicht mehr in die Pflicht nehmen, wenn es zu Krisen kommt." Vorrangig haften müssen neben den Aktionären auch Halter von Bankanleihen. Einlagen von Sparern sind bis zu gewissen Grenzen geschützt. Auch Manfred Zöllmer (SPD) versicherte: "Wir wollen nicht noch einmal für die Zockereien der Banken bluten."

Für die Opposition kritisierten Axel Troost (Linke) und Gerhard Schick (Grüne), der Bankenrettungsfonds sei mit 50 Milliarden Euro viel zu klein, um Großbanken abzuwickeln. Schick beklagte damals auch die Möglichkeit nationaler Ausnahmeregelungen und sollte recht behalten: In Italien wurden jüngst Banken auf Staatskosten gerettet, die Halter von Anleihen wurden geschont.

Der zur Bewältigung der Folgen der Finanzkrise von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeschlagene Kurs einer Niedrigzinspolitik wirft lange Schatten auf andere Bereiche. Obwohl die Lebensversicherungen, die in Deutschland rund 80 Millionen Verträge mit Ersparnissen von Bundesbürgern fürs Alter verwalten, bereits 2014 und 2015 umfassend reguliert (18/2016, 18/3900) und gezwungen wurden, höhere Rückstellungen zu bilden sowie die Versicherten angemessen zu beteiligen, steht die Branche auch derzeit noch unter großem Druck: "Es besteht die Gefahr, dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den langfristigen Verpflichtungen nachzukommen", heißt es im Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität (18/12930) für den Bundestag.

Anlegerschutz verbessert Da vielen Sparern das klassische Sparbuch mit Zinssätzen von 0,01 bis 0,1 Prozent nicht mehr ausreicht, begeben sie sich oft in andere Finanzanlagen wie Investmentfonds, Genussscheine und Anleihen. Nach mehreren Pleiten von Anleiheemittenten (zum Beispiel KTG Agrar) und Firmen mit Genussscheinen (unter anderem Prokon) wurde die Rechte der Anleger durch mehrere Gesetze gestärkt und die Rechte der Finanzaufsichtsbehörde BaFin erheblich ausgeweitet. So wurden unter anderem im Kleinanlegerschutzgesetz (18/4708) bessere Informationen der Verbraucher vorgeschrieben und mit der jüngsten Finanzmarktnovelle (18/11775) wurden nochmals Bestimmungen für Produktinformationsblätter über Geldanlagen konkretisiert. "Wir wollen sicherstellen, dass jeder Anleger die Kapitalanlage erhält, die zu seiner Lebenssituation, Risikoneigung und individuellen Erfahrung passt", erklärten etwa die zuständigen SPD-Berichterstatter im Finanzausschuss, Sarah Ryglewski und Christian Petry. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist auch die Verpflichtung für Banken, ein Konto für jedermann anzubieten. Zuletzt wurden mit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (18/12568) Sondergebühren bei Kartenzahlungen untersagt.

Ein zentraler Punkt der Finanzpolitik war während der gesamten Legislaturperiode der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - angefangen von Weltkonzernen, die Steueroasen nutzen, bis hin zu Vermögensbesitzern mit Konten im Ausland, die die Kapitalertragsteuer vermeiden wollen. Durch mehrere Änderungen von Vorschriften wurden zum Beispiel die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige sehr stark eingeschränkt (18/3018) und Maßnahmen gegen das Reduzieren von Steuern durch Nutzung von Briefkastenfirmen und sogenannten Patentboxen (18/12127, 1812128) getroffen. Die Bundesregierung schloss internationale Verträge ab, die einen automatisierten Austausch steuerlich relevanter Daten vorsehen. "In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, dass ein deutscher Steuerbürger ein Auslandskonto eröffnet und wir in Deutschland nichts davon erfahren", freute sich der CDU-Abgeordnete Mathias Mittelberg bei einer Bundestagsdebatte.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Erbschaftsteuer 2016 (18/9690) umfassend reformiert. Außerdem wurden mehrfach der steuerliche Grundfreibeträge und die Leistungen für Kinder angehoben (18/5244, 18/10506). Eine größere Reform des Einkommensteuerrechts soll es in der nächsten Legislaturperiode geben.