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FAMILIENPOLITIK : Das Private ist politisch

Persönlicher Bereich und gesellschaftlicher Wandel stehen in einem Spannungsverhältnis

07.08.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
5 Min

Karlsruhe, 21. April 2015: Die acht Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben einstimmig entschieden. Der Bund hatte keine Kompetenz zur Einführung des Betreuungsgeldes. Das Betreuungsgeld-Gesetz, das der Bundestag zwei Jahre zuvor nach endlosen Debatten verabschiedet hatte, sei deshalb verfassungswidrig und nichtig. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation der Hansestadt Hamburg, die gegen das umstrittene Gesetz eine Normenkontrollklage eingelegt hatte. Der Bund habe zwar im Bereich der öffentlichen Fürsorge gegenüber den Bundesländern eine Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung, aber nur dann, wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Das Betreuungsgeld stelle aber keinen Ausgleich für fehlende Kita-Plätze dar, sondern werde nur gezahlt, wenn Eltern für ihr Kind einen Betreuungsplatz nicht in Anspruch nehmen.

Szenenwechsel: Berlin, 30 Juni 2017. Im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes verkündet Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die sogenannte Ehe für alle. Mit den Stimmen von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen und 75 Abgeordneten aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gegen das Votum von 226 Unions-Parlamentariern nimmt der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" an.

Pluralität Beide Szenen sind symptomatisch für die politische Debatte der vergangenen zwei bis drei Legislaturperioden und einer größeren Pluralität bei den Vorstellungen von Ehe und Familie. Die Familienpolitik gehörte zu jenen Themen, über die im und außerhalb des Bundestages besonders emotional und mitunter sehr ideologisch gestritten wurde. Und so mussten in schöner Regelmäßigkeit die "Hüter der Verfassung" in Karlsruhe bemüht werden, um zumindest einen rechtlichen, wenn schon keinen politischen Konsens herzustellen.

Das Bundesverfassungsgericht segnete nicht nur die Eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle im Jahr 2002 ab, sondern erklärte in den folgenden Jahren in mehreren Urteilen Ungleichbehandlungen der Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe bei der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, bei der Grunderwerbssteuer, beim Ehegattensplitting und bei der Sukzessivadoption für verfassungswidrig. Auch die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe könnte noch in Karlsruhe landen, wenn sich etwa das CSU-regierte Bayern zu diesem Schritt entscheiden sollte. Vor der Bundestagswahl will Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer darüber aber nicht mehr entscheiden. Kein Wunder, denn Meinungsumfragen zeigen, dass rund zwei Drittel der Deutschen für die Ehe für alle sind - selbst die Anhängerschaft der Union befürwortet dies mehrheitlich.

Auf den ersten Blick erscheint es paradox: Ausgerechnet im privatesten Bereich der Bürgerinnen und Bürger sieht die Politik erhöhten Handlungsbedarf. "Das Private ist politisch", propagierten schon die Feministinnen Ende der 1960er Jahre und sollten damit offenbar Recht behalten. Mitunter legt die Politik in der Familienpolitik allerdings eine zumindest verbale Übergriffigkeit an den Tag. So verkündete Olaf Scholz Ende 2002 wenige Wochen nach seiner Wahl zum SPD-Generalsekretär, seine Partei strebe eine "kulturelle Revolution" durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung an und wolle die "Lufthoheit über den Kinderbetten erobern". Prompt hagelte es Kritik aus den Reihen der Union und der Kirchen.

Bei näherer Betrachtung löst sich das vermeintliche Paradoxon zwischen Politik und Privatsphäre jedoch schnell auf. Zum einen, weil das Grundgesetz den Staat nach Artikel 6 zum "besonderen Schutz" von Ehe und Familie verpflichtet, zum anderen weil allen Umfragen zufolge sich die Bürger von der Politik auch mehr Unterstützung für die Familien wünschen. Vor allem aber kumulieren in kaum einem anderen Bereich der Politik derart viele und unterschiedliche Problemfelder: Es geht um weit mehr als die Frage, wie Menschen lieben und ihr Familienleben gestalten. Es geht um Geburtenraten und das Rentensystem, um die Gleichstellung der Frau und um Facharbeitermangel, um Bildungschancen und Arbeitszeitmodelle, um häusliche Pflege und Kinderarmut.

Die Familie wird nicht ohne Grund als "Keimzelle der Gesellschaft" bezeichnet. Selbst bei der Bundeswehr dreht sich spätestens seit Übernahme des Verteidigungsministeriums durch Ursula von der Leyen (CDU) - von 2005 bis 2009 selbst Familienministerin - nicht mehr alles nur um Rüstungsprojekte und Auslandseinsätze, sondern auch um familienfreundlichere Arbeitszeiten, Kita-Betreuung und Mutter-Kind-Räume in Kasernen.

Welch unterschiedliche Probleme und Interessen in der Familienpolitik aufeinander stoßen und diese auch überlagern, zeigte sich deutlich in der hitzigen Debatte über das von der CSU geforderte Betreuungsgeld. Gegen die als "Herdprämie" geschmähte Leistung formierte sich ein ungewöhnliches Bündnis, das von der Linken, über Grüne und Sozialdemokraten bis in die Reihen der CDU und der FDP, von Gewerkschaften bis zu den Arbeitgeberverbänden reichte. So bunt die Gegnerschaft, so bunt waren auch die Vorbehalte: Das Betreuungsgeld stehe für ein überholtes Familienbild, fördere die Altersarmut von Müttern und untergrabe die frühkindliche Bildung gerade von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern, hieß es zum einen. Aber auch, dass die Wirtschaft angesichts des Facharbeitermangels nicht auf die Mütter auf dem Arbeitsmarkt verzichten könne. Gegner wie Befürworter des Betreuungsgeldes nahmen trotzdem gleichermaßen für sich in Anspruch, für die "Wahlfreiheit von Familien" einzutreten. Die Art der Auseinandersetzung ließ aber auch Zweifel aufkommen, ob das Wohl der Familien wirklich immer im Vordergrund steht.

Familie und Beruf müssen vereinbar sein - auf dieses Diktum haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien inzwischen geeinigt. Neben dem Ausbau des Elterngeldes und der Kinderbetreuung dreht sich die Diskussion dabei aber meist um die Rolle der Frau beziehungsweise der Mütter. In einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" monierte unlängst die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die als erste Bundesministerin während ihrer Amtszeit (2009 - 2013) ein Kind zur Welt brachte, den "Kulturkampf um das richtige Frauenleben". An Väter würden andere Maßstäbe angelegt als an Mütter, wenn sie familienbedingt beruflich kürzer treten. Die Politik treffe bis weit in ihre "eigene Partei hinein fröhlich Werturteile über angeblich ,veraltete Rollenbilder' und ,moderne partnerschaftliche Familien'". Es sei "eine Anmaßung der Politik, diese zutiefst private Entscheidung, wie zwei erwachsene Menschen ihr Familienleben organisieren, zu benoten und zu reglementieren", schrieb die CDU-Politikerin.

Schröders sozialdemokratische Amtsnachfolgerinnen Manuela Schwesig (2013 -2017) und Katarina Barley (seit Juni 2017) würden die Kritik Schröders zwar unterschreiben - allerdings mit Einschränkungen. So hatte es sich Schwesig auf die politische Agenda gesetzt, auf mehr partnerschaftliche Aufgabenverteilung zwischen Müttern und Vätern in Sachen Kinderbetreuung zu setzen. Mit dem von ihr vorgelegten Elterngeld Plus soll es Eltern ermöglicht werden, zu besseren Konditionen gleichzeitig während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies als Versuch staatlicher Reglementierung oder als einseitige Bevorzugung eines bestimmten Modells zu interpretieren, wäre aber verfehlt. Nachweislich steigt der Anteil von Vätern, die sich mehr Teilzeitmöglichkeiten wünschen. Auch der Anteil der Väter, die in Elternzeit gehen, ist kontinuierlich gestiegen - von 20,8 Prozent im Jahr 2008 auf 34,2 im Jahr 2014. Zu rund 75 Prozent belassen sie es allerdings bei den zwei Partnermonaten. Die steigende Zahl von Vätern in Elternzeit ist auch auf den Nachahmereffekt zurückzuführen: Jeder Vater, der in Elternzeit geht, übt auch eine Vorbildfunktion für andere aus. Oder anders ausgedrückt: Das Private ist politisch.